Shoghi Effendi | Gott geht vorüber
weiter nach oben ...
588
Nahe dem östlichen Eingang zum Schrein wurde der Sarg auf einen schlichten Tisch gestellt, und vor der großen Trauergemeinde hielten neun Sprecher als Vertreter der muslimischen, jüdischen und christlichen Glaubensbekenntnisse, darunter auch der Muftí von Haifa, ihre Trauerreden. Danach trat der Hochkommissar vor dem Schrein an den Sarg und erwies ‘Abdu’l-Bahá gesenkten Hauptes die letzte Ehre; die anderen Beamten der Regierung folgten seinem Beispiel. Dann wurde der Sarg in einen Raum des Schreins gebracht und dort ehrerbietig und unter Tränen zu seinem letzten Ruheplatz hinuntergelassen – in eine Gruft, neben der die Gebeine des Báb zur Ruhe gebettet worden waren.
589
In der Woche nach Seinem Hinscheiden wurden täglich fünfzig bis hundert Arme aus Haifa in Seinem Hause gespeist, und in Seinem Namen wurde am siebten Tag unter etwa tausend von ihnen Getreide verteilt, unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer Herkunft. Am vierzigsten Tag veranstaltete man zu Seinem Gedächtnis eine eindrucksvolle Feier, zu der über sechshundert Teilnehmer aus Haifa, ‘Akká und angrenzenden Gebieten Palästinas und Syriens geladen waren, darunter Beamte und namhafte Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Religionen und Volksgruppen. Auch an diesem Tag wurden über hundert Arme gespeist.
590
Einer der anwesenden Gäste, der Gouverneur von Phönizien, ehrte ‘Abdu’l-Bahás Andenken mit folgenden Worten: »Ich glaube, die meisten von uns haben ein klares Bild von Sir ‘Abdu’l-Bahá ‘Abbás vor Augen: Seine würdevolle Gestalt, wie sie gedankenvoll durch unsere Straßen geht, Seine höfliche, gütige Art, Seine Freundlichkeit, Seine Liebe zu kleinen Kindern und zu Blumen, Seine Freigebigkeit und Fürsorge für die Armen und Leidenden. So bescheiden war Er und so einfach, dass man in Seiner Gegenwart fast vergaß, dass Er auch ein großer Lehrer war und dass Seine Schriften und Gespräche Hunderten und Tausenden von Menschen in Ost und West Trost und Erleuchtung gebracht haben.«[author missing]zitiert in: Blomfield and Shoghi Effendi, The Passing of ‘Abdu’l-Bahá, p. 17 – Anm. d. Hrsg.Q
591
So endete die Amtszeit Dessen, der kraft der Ihm von Seinem Vater verliehenen Stellung die Verkörperung einer Institution war, für die es in der ganzen Religionsgeschichte keine Parallele gibt, eine Amtszeit, die die letzte Phase des Apostolischen, des Heroischen, des herrlichsten Zeitalters der Sendung Bahá’u’lláhs kennzeichnet.
592
Durch Ihn wurde der vom Stifter der Bahá’í-Offenbarung hinterlassene Bund, dieses »vortreffliche, kostbare Vermächtnis«Bahá’u’lláh, Kitáb-i-‘Ahd, in: Botschaften aus ‘Akká 15:1 – Anm. d. Hrsg.Q, verkündet, verfochten und geschützt. Durch die Macht, die Ihm durch dieses göttliche Instrument verliehen worden war, war das Licht des jungen Gottesglaubens in den Westen gedrungen, hatte sich bis über die pazifischen Inseln verbreitet und den Saum des australischen Erdteils erleuchtet. Durch Seinen persönlichen Einsatz wurde die Botschaft Dessen, der die Härte lebenslänglicher Gefangenschaft zu kosten hatte, im Ausland verkündet, und zum ersten Mal in ihrer Geschichte wurde vor begeisterten und maßgeblichen Zuhörern in den Hauptstädten Europas und Nordamerikas über ihr Wesen und ihre Ziele gesprochen. Durch Seine beharrliche Umsicht und Achtsamkeit konnten die heiligen Gebeine des Báb aus ihrer fünfzigjährigen Verborgenheit geholt, sicher ins Heilige Land gebracht und an dem Ort, den Bahá’u’lláh selbst bezeichnet und mit Seiner Anwesenheit gesegnet hatte, dauerhaft und würdig bestattet werden. Durch Seine kühne Initiative wurde der erste Mashriqu’l-Adhkár der Bahá’í-Welt in Zentralasien im russischen Turkistán errichtet, derweil dank Seiner beständigen Ermutigung ein ähnliches Unternehmen noch größeren Umfangs im Herzen des nordamerikanischen Kontinents in Angriff genommen und das Grundstück dazu von Ihm selbst geweiht wurde. Durch die anhaltende Gnade, die Ihn seit der Übernahme Seines Amtes beschirmte, wurde Sein königlicher Gegner zutiefst gedemütigt, der Erzbundesbrecher endgültig besiegt und die Gefahr, die das Zentrum des Glaubens seit der Verbannung Bahá’u’lláhs auf türkischen Boden permanent bedroht hatte, endgültig abgewendet. Gemäß Seinen Anweisungen – und in Übereinstimmung mit den von Seinem Vater verkündeten Grundsätzen und erlassenen Gesetzen – wurden die sich entwickelnden Institutionen, die bereits die offizielle Einführung der nach Seinem Tode zu errichtenden Gemeindeordnung einläuteten, ausgestaltet und festgeschrieben. Durch Seine unablässigen Anstrengungen, deutlich erkennbar in Seinen Abhandlungen, in Tausenden von Sendschreiben, in den Gesprächen, die Er führte, den Gebeten, Gedichten und Kommentaren, die Er der Nachwelt hinterließ, die meisten in persischer, viele in arabischer und einige in türkischer Sprache, wurden die Gesetze und Prinzipien verdeutlicht, die Schuss und Kette der Offenbarung Seines Vaters bilden, ihre Grundlagen neu formuliert und erläutert, ihre Lehrsätze im Einzelnen konkretisiert und die Gültigkeit und Unentbehrlichkeit ihrer Wahrheiten in vollem Umfang öffentlich dargelegt. Durch Seine Warnrufe wurde eine achtlose, in Materialismus versunkene und gottvergessene Menschheit vor den Gefahren, die ihr geordnetes Leben zu zerstören drohen, gewarnt und musste infolge ihrer hartnäckigen Verderbtheit schon die ersten Beben des weltweiten Umbruchs ertragen, der die menschliche Gesellschaft bis heute in ihren Grundfesten erschüttert. Und durch den Auftrag, den Er einer tapferen Gemeinde erteilte, die durch ihre gemeinsam errungenen Erfolge schon einen so großartigen Glanz auf die Annalen Seiner Amtszeit geworfen hatte, setzte Er schließlich einen Plan in Kraft, der bald nach seinem Beginn den australischen Kontinent für den Glauben erschließen konnte, der später maßgeblich daran beteiligt war, das Herz einer Königin für die Sache Seines Vaters zu gewinnen, und der heute durch die unaufhaltsame Entfaltung seines Potenzials so wunderbar das geistige Leben aller lateinamerikanischen Republiken beflügelt und so die Chronik eines ganzen Jahrhunderts auf angemessene Weise abschließt.
593
In dem Überblick über die herausragenden Züge einer so gesegneten und fruchtbaren Amtszeit darf nicht die Erwähnung der Prophezeiungen fehlen, die von der nie irrenden Feder des erwählten Mittelpunkts des Bundes Bahá’u’lláhs niedergeschrieben wurden. Diese künden die heftigen Angriffe an, die der unaufhaltsame Vormarsch des Glaubens im Westen, in Indien und im Fernen Osten hervorrufen muss, wenn er auf die altehrwürdige Priesterschaft der christlichen, der buddhistischen und der hinduistischen Religion stößt. Sie künden den Aufruhr an, den seine Befreiung von den Fesseln religiöser Orthodoxie auf dem amerikanischen, europäischen, asiatischen und afrikanischen Kontinent verursachen wird. Sie künden die Sammlung der Kinder Israels in ihrem alten Heimatland an; die Entfaltung des Banners Bahá’u’lláhs im ägyptischen Bollwerk des sunnítischen Islám; das Erlöschen des machtvollen Einflusses der shí‘itischen Geistlichkeit in Persien; das drückende Elend, das unausweichlich über den kläglichen Rest der abtrünnigen Feinde des Bundes Bahá’u’lláhs im Weltzentrum Seines Glaubens kommen muss; die Pracht der Einrichtungen, die der triumphale Glaube an den Hängen des Berges gründen wird und die so mit der Stadt ‘Akká verbunden sein werden, dass eine einzige große Metropole entsteht, die den geistigen Mittelpunkt und das Verwaltungszentrum der künftigen Bahá’í-Weltgemeinde umschließen wird; die besondere Ehre, die die Bewohner des Geburtslandes Bahá’u’lláhs allgemein und insbesondere seine Regierung in ferner Zukunft genießen werden; die einzigartige und beneidenswerte Stellung, die die Gemeinde des Größten Namens auf dem nordamerikanischen Kontinent einnehmen wird, als Konsequenz aus der Umsetzung der ihr anvertrauten Weltmission; und schließlich kündet sie als Ergebnis und Höhepunkt all dessen an, dass das »Banner des Herrn unter allen Völkern gehisst« werden wird, und dass es zur Vereinigung des ganzen Menschengeschlechts kommen wird, wenn »Alle Menschen … einer Religion angehören, … zu einer Rasse verschmelzen und zu einem einzigen Volk werden.«‘Abdu’l-Bahá, in: Beantwortete Fragen 12:7 – Anm. d. Hrsg.Q
594
Auch dürfen die umwälzenden Veränderungen, die sich während Seiner Amtszeit in der gesamten Welt abspielten, nicht unerwähnt bleiben – die meisten von ihnen entsprangen unmittelbar den Warnungen, die der Báb in Shíráz in der Nacht der Verkündigung Seiner göttlichen Sendung im ersten Kapitel Seines Qayyúmu’l-Asmá’ aussprach und die später durch bedeutungsschwere Stellen der Súriy-i-Mulúk und des Kitáb-i-Aqdas bekräftigt wurden, mit denen sich Bahá’u’lláh an die Könige der Erde und die geistlichen Führer der Welt wendet. Die Umwandlung der portugiesischen Monarchie und des chinesischen Reichs in Republiken; der Zusammenbruch des russischen, des deutschen und des österreichischen Reichs und das schmachvolle Schicksal, das ihre Herrscher ereilte; die Ermordung Náṣiri’d-Dín Sháhs; der Sturz von Sulṭán ‘Abdu’l-Ḥamíd – all das kann man als weitere Stadien eines verhängnisvollen Prozesses ansehen, der schon zu Lebzeiten Bahá’u’lláhs sichtbar wurde mit der Ermordung von Sulṭán ‘Abdu’l-‘Azíz; mit dem dramatischen Sturz Napoleons III. und der Vernichtung seines Dritten Kaiserreichs; sowie mit der selbstauferlegten Gefangenschaft des Papstes und dem schließlichen Ende seiner weltlichen Herrschaft. Nach ‘Abdu’l-Bahás Hinscheiden beschleunigte sich dieser Prozess durch das Erlöschen der Qájárendynastie in Persien, den Sturz der spanischen Monarchie, den Zusammenbruch des Sulṭánats und des Kalifats in der Türkei, den raschen Niedergang des shí‘itischen Islám und der christlichen Missionen im Osten und durch das grausame Schicksal, das seither so viele gekrönte Häupter Europas heimsucht.
595
Diese Betrachtungen sind auch nicht vollständig ohne die Erwähnung der Namen jener Gelehrten und hochangesehenen Männer, die in den verschiedenen Phasen der Amtszeit ‘Abdu’l-Bahás nicht nur Ihm selbst, sondern auch dem Glauben Bahá’u’lláhs Anerkennung zollten. Namen wie Graf Leo Tolstoj, Prof. Arminius Vambery, Prof. Auguste Forel, Dr. David Starr Jordan, der ehrwürdige Archidiakon Wilberforce, Prof. Jowett von Balliol, Dr. T. K. Cheyne, Dr. Estlin Carpenter von der Universität Oxford, Viscount Samuel of Carmel, Lord Lamington, Sir Valentine Chirol, Rabbi Stephen Wise, Prinz Muḥammad-‘Alí von Ägypten, Shaykh Muḥammad Abdu, Midḥat Páshá und Khurshíd Páshá bezeugen durch ihre Anerkennung den großen Fortschritt, den der Glaube Bahá’u’lláhs unter der glanzvollen Führung Seines erhabenen Sohnes erlebt hat – Würdigungen, deren stattliches Ausmaß sich in späteren Jahren noch steigerte durch die mehrfachen historischen und schriftlichen Zeugnisse, die eine berühmte Königin, Enkelin von Königin Victoria, aus eigenem Antrieb der Nachwelt als Zeugnis ihrer Anerkennung der prophetischen Sendung Bahá’u’lláhs hinterließ.
596
Für die Feinde, die sich emsig bemüht hatten, das Licht des Bundes Bahá’u’lláhs auszulöschen, war ihre wohlverdiente Strafe nicht weniger prägnant als der Untergang derer, die sich früher so niederträchtig bemüht hatten, die Hoffnungen eines aufsteigenden Glaubens zu zerstören und seine Grundlage zu vernichten.
597
Die Ermordung des Despoten Náṣiri’d-Dín Sháh und das spätere Erlöschen der Qájárendynastie wurden schon erwähnt. Sulṭán ‘Abdu’l-Ḥamíd wurde nach seiner Absetzung zum Staatsgefangenen gemacht und dazu verdammt, ein Leben in Vergessenheit und Erniedrigung zu fristen, verachtet von den übrigen Herrschern und geschmäht von seinen Untertanen. Der blutrünstige Jamál Páshá, der beschlossen hatte, ‘Abdu’l-Bahá zu kreuzigen und Bahá’u’lláhs heiliges Grabmal dem Erdboden gleich zu machen, musste um sein Leben fliehen und fiel als Flüchtling im Kaukasus durch die Hand eines Armeniers, dessen Landsleute er so erbarmungslos verfolgt hatte. Der Ränkeschmied Jamáli’d-Dín Afghání, dessen unerbittliche Feindseligkeit und machtvoller Einfluss dem Fortschritt des Glaubens in den nahöstlichen Ländern so sehr geschadet hatte, wurde nach einer sehr wechselhaften Laufbahn von Krebs befallen und nachdem ihm bei einer erfolglosen Operation ein Teil seiner Zunge entfernt wurde, starb er im Elend. Die vier Mitglieder der berüchtigten Untersuchungskommission, die von Konstantinopel gesandt worden waren, um ‘Abdu’l-Bahás Schicksal zu besiegeln, erlitten jeweils eine Demütigung, die kaum weniger hart war als das, was sie Ihm zugedacht hatten. ‘Árif Bey, der Chef der Kommission, wurde beim Versuch, nachts heimlich vor dem Zorn der Jungtürken zu fliehen, von einem Wachposten erschossen. Adham Bey konnte nach Ägypten entkommen, wurde aber unterwegs von seinem Diener seiner Habe beraubt und musste schließlich die Bahá’í von Kairo um finanzielle Unterstützung bitten, die ihm auch gewährt wurde. Später suchte er Hilfe bei ‘Abdu’l-Bahá, der die Gläubigen unverzüglich anwies, ihm in Seinem Namen einen Geldbetrag zukommen zu lassen, was aber nicht erfolgte, da er plötzlich verschwunden war. Von den beiden anderen Mitgliedern wurde der eine an einen abgelegenen Ort verbannt und der andere starb bald danach in äußerster Armut. Der berüchtigte Yaḥyá Bey, Polizeichef von ‘Akká, ein williges und mächtiges Werkzeug in der Hand des Erzbundesbrechers Mírzá Muḥammad-‘Alí, musste erleben, wie all seine Hoffnungen fehlschlugen. Er verlor seinen Posten und musste am Ende ‘Abdu’l-Bahá um finanzielle Hilfe bitten. Im Jahr des Sturzes ‘Abdu’l-Ḥamíds wurden in Konstantinopel an einem einzigen Tag nicht weniger als einunddreißig Würdenträger des Staates gefangengenommen und zum Tod am Galgen verurteilt, unter ihnen Minister und andere hohe Regierungsbeamte, viele davon grimmige Feinde des Glaubens – eine eindrucksvolle Vergeltung für die Rolle, die sie als Stützen eines tyrannischen Regimes gespielt hatten, und für ihr Bestreben, den Glauben und seine Institutionen auszurotten.
598
In Persien verloren neben dem Herrscher, der auf dem Höhepunkt seiner Hoffnungen und der Fülle seiner Macht so überraschend von der Bildfläche verschwunden war, auch eine Reihe von Prinzen, Ministern und Mujtahids, die sich aktiv an der Unterdrückung der verfolgten Gemeinde beteiligt hatten, darunter der Ná’ibu’s-Salṭanih Kámrán Mírzá, der Jalálu’d-Dawlih, der Atábik-i-A‘ẓam Mírzá ‘Alí-Aṣghar Khán und der »Sohn des Wolfes« Shaykh Muḥammad-Taqíy-i-Najafí, einer nach dem anderen ihr Ansehen und ihren Einfluss, gerieten in Vergessenheit, mussten alle Hoffnungen auf Verwirklichung ihrer schändlichen Absichten aufgeben, und mancher von ihnen erlebte noch die ersten Beweise für den Aufstieg der Sache, die sie so sehr gefürchtet und so leidenschaftlich gehasst hatten.
599
Wenn wir feststellen, dass im Heiligen Land, in Persien und in den Vereinigten Staaten von Amerika Vertreter christlicher Kirchen wie Vatralsky, Wilson, Richardson oder Easton aufmerksam den kraftvollen Fortschritt des Bahá’í-Glaubens in christlichen Ländern zum Teil mit großer Sorge beobachten und sich erheben, um ihn aufzuhalten; und wenn wir beobachten, wie ihr Einfluss neuerdings immer mehr dahinschwindet, ihre Macht zerfällt, in ihren Reihen Verwirrung herrscht, ihre altgedienten Missionen und Institutionen in Europa, im Orient und in Ostasien in Auflösung begriffen sind – müssen wir diesen Niedergang dann nicht der Gegnerschaft der Repräsentanten verschiedener christlicher Kirchen zuschreiben, zu der sie sich während der Amtszeit ‘Abdu’l-Bahás gegen die Anhänger und Institutionen eines Glaubens erhoben, der für sich in Anspruch nimmt, die Erfüllung der Verheißung Jesu Christi zu sein und das Reich Gottes zu errichten, für das Er gebetet und das Er vorausgesagt hat?
600
Und schließlich derjenige, der schon von der Geburt des göttlichen Bundes an bis zu seinem eigenen Tod grimmigeren Hass als die zuvor genannten Feinde ‘Abdu’l-Bahás gezeigt hatte, sich heftiger als irgendjemand sonst gegen Ihn verschworen und über den Glauben schmerzlichere Schmach gebracht hatte als alle äußeren Feinde – dieser Mensch musste zusammen mit der niederträchtigen Schar von Bundesbrechern, die er angestiftet und irregeführt hatte, in wachsendem Ausmaß, wie schon seinerzeit Mírzá Yaḥyá und seine Handlanger, erleben, wie all seine bösartigen Anschläge fehlschlugen, all seine Hoffnungen zunichte wurden, wie seine wahren Beweggründe ans Licht kamen und wie sein vormaliges Ansehen und sein ganzer Ruhm erloschen. Sein Bruder Mírzá Ḍíyá’u’lláh starb vorzeitig; drei Jahre später folgte ihm Mírzá Áqá Ján, den er zum Narren gehalten hatte, ins Grab; Mírzá Badí‘u’lláh, sein Hauptkomplize, verriet seine Sache, veröffentlichte ein selbst unterschriebenes Geständnis seiner Übeltaten, schloss sich ihm aber wieder an, nur um sich ihm infolge des skandalösen Verhaltens seiner eigenen Tochter wieder zu entfremden. Mírzá Muḥammad-‘Alís Halbschwester Furúghíyyih starb an Krebs, und ihr Gatte, Siyyid ‘Alí, an Herzversagen, ohne dass seine Söhne ihn noch treffen konnten, wobei der Älteste von ihnen später in der Blüte seiner Jahre von der gleichen Krankheit betroffen wurde. Muḥammad-Javád-i-Qazvíní, ein berüchtigter Bundesbrecher, ging elend zugrunde. Shu‘á‘u’lláh, der – wie ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Testament bezeugt – mit der Ermordung des Mittelpunkts des Bundes gerechnet hatte und der von seinem Vater in die Vereinigten Staaten geschickt worden war, um sich mit Ibráhím Khayru’lláh zu verbünden, kehrte niedergeschlagen und mit leeren Händen von seiner unrühmlichen Mission zurück. Jamál-i-Burújirdí, Mírzá Muḥammad-‘Alís fähigster Mann in Persien, fiel einer ekelerregenden tödlichen Krankheit zum Opfer; Siyyid Mihdíy-i-Dahají starb vergessen im Elend, nachdem er ‘Abdu’l-Bahá verraten und sich mit den Bundesbrechern zusammengetan hatte; seine Frau und seine beiden Söhne folgten ihm bald nach; Mírzá Ḥusayn-‘Alíy-i-Jahrumí, Mírzá Ḥusayn-i-Shírázíy-i-Khurṭúmí und Ḥájí Muḥammad-Ḥusayn-i-Káshání, die Vertreter des Erz-Bundesbrechers in Persien, Indien und Ägypten, scheiterten gänzlich mit ihren Vorhaben; während der erfolgshungrige und selbstgefällige Ibráhím-i-Khayru’lláh, der das Banner der Rebellion in Amerika zwanzig Jahre lang hochgehalten hatte, der die Frechheit besaß, ‘Abdu’l-Bahá schriftlich »Irrlehren, falsche Darstellung der Bahá’í-Lehre und Heuchelei« vorzuwerfen und dessen Besuch in Amerika als »Todesstoß« für die »Sache Gottes«Ibráhím Khayru’lláh, Letter to E. G. Browne, zitiert in: E. G. Browne, Mateirals for the Study of the Bábí Religion p. 171, teilweise zitiert in: Taherzadeh, The Covenant of Bahá’u’lláh 21:20 – Anm. d. Hrsg.Q zu brandmarken, bald nach diesen Verleumdungen den Tod fand – völlig verlassen und verachtet von sämtlichen Mitgliedern einer Gemeinde, deren Gründungsmitglieder er selbst zum Glauben bekehrt hatte, und das in dem Land, in dem sich die Beweise mehrten für den unaufhaltsamen Aufstieg ‘Abdu’l-Bahás, Dessen Autorität auszumerzen er sich in seinen späteren Jahren geschworen hatte.
601
Von denen, die sich offen für den Erz-Bundesbrecher stark gemacht hatten oder heimlich mit ihm sympathisierten, während sie dem äußeren Anschein nach zu ‘Abdu’l-Bahá hielten, bereuten einige schließlich, und es wurde ihnen vergeben; andere verloren völlig ernüchtert den Glauben ganz; einige wurden abtrünnig, und der Rest schwand dahin, sodass er am Ende – abgesehen von einigen wenigen Angehörigen – einsam und verlassen dastand. Er, der ‘Abdu’l-Bahá so dreist ins Gesicht gesagt hatte, dass er nicht sicher sein könne, Ihn zu überleben, überlebte ihn um fast zwanzig Jahre, lange genug, um den völligen Zusammenbruch seiner eigenen Sache mitzuerleben, und fristete in dieser Zeit ein elendes Dasein in einem Herrenhaus, das einst Scharen von Unterstützern beherbergt hatte; die offizielle Aufsicht über das Grab seines Vaters war ihm von den Zivilbehörden entzogen worden, als er nach dem Tod ‘Abdu’l-Bahás törichterweise einen Streit vom Zaun gebrochen hatte; einige Jahre später war er gezwungen, das Herrenhaus zu verlassen, das er derart vernachlässigt hatte, dass es sich in einem baufälligen Zustand befand; eine halbseitige Lähmung befiel ihn und fesselte ihn monatelang unter Schmerzen ans Bett, bevor er starb und nach muslimischem Zeremoniell in unmittelbarer Nähe eines muslimischen Schreins begraben wurde, in einem Grab, das bis heute keinen Grabstein hat – eine erbärmliche Erinnerung an die Haltlosigkeit seiner Ansprüche, an die Tiefe der Schande, in die er gesunken war, und an die Schwere der Strafe, die seine Taten ganz klar verdient hatten.
VIERTER ZEITABSCHNITTDer Beginn des Gestaltenden Zeitalters des Bahá’í-Glaubens: 1921–1944Kapitel 22Aufstieg und Festigung der Strukturen der Gemeindeordnung
602
Mit dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás waren vom ersten Jahrhundert der Bahá’í-Ära, deren Beginn mit Seiner Geburt zusammenfällt, mehr als drei Viertel verstrichen. Siebenundsiebzig Jahre zuvor hatte sich das Licht des vom Báb verkündeten Glaubens in Shíráz über den Horizont erhoben, hatte den Himmel Persiens hell erleuchtet und das jahrhundertealte Dunkel, in das sein Volk gehüllt gewesen war, vertrieben. Ein ungewöhnlich grausames Blutbad, an dem sich Regierung, Klerus und Volk einmütig, ohne Sinn für dieses Licht und blind für seinen Glanz, beteiligt hatten, hatte die Pracht seiner Herrlichkeit in seinem Geburtsland fast ausgelöscht. In der dunkelsten Stunde im Schicksal dieses Glaubens wurde Bahá’u’lláh, selbst ein Häftling in Ṭihrán, dazu berufen, den Glauben mit neuem Leben zu erfüllen und seine letztliche Bestimmung zu vollenden. Als das Jahrzehnt zwischen der ersten Andeutung dieser Sendung und seiner Verkündigung verstrichen war, enthüllte Er in Baghdád das Geheimnis, das im Glauben des Báb keimhaft verwahrt war, und brachte dessen Frucht zum Vorschein. In Adrianopel wurde die Botschaft, die in der Bábí-Sendung und in allen vorangegangenen Glaubenssystemen verheißen wurde, der gesamten Menschheit verkündet und ihr Anspruch den Herrschern der Erde in Ost und West kundgetan. Innerhalb der Mauern der Gefängnisfeste ‘Akká erließ der Überbringer der neuen Gottesoffenbarung die Gesetze und verfasste die Grundsätze, die Kette und Schuss Seiner Weltordnung bilden sollten. Und vor Seinem Hinscheiden stiftete Er den Bund, der bei der Grundsteinlegung dieser Weltordnung als Führung und Stütze dienen und die Einheit ihrer Erbauer sichern sollte. Mit diesem unvergleichlichen und mächtigen Werkzeug ausgerüstet, pflanzte ‘Abdu’l-Bahá, Sein ältester Sohn und der Mittelpunkt dieses Bundes, das Banner des Glaubens Seines Vaters auf den nordamerikanischen Kontinent und schuf eine unerschütterliche Basis für seine Institutionen in Westeuropa, Asien und Australien. Er erklärte in Seinen Werken, Sendschreiben und Reden die Grundsätze des Glaubens, legte seine Gesetze aus, erläuterte ausführlich seine Lehre und errichtete die Grundstrukturen seiner zukünftigen Gemeindeordnung. In Russland ließ Er das erste Haus der Andacht erbauen, und am Hang des Karmel errichtete Er ein würdiges Grabmal für den Herold des Glaubens und bestattete dort mit eigener Hand dessen sterbliche Überreste. Durch Seine Besuche in mehreren Städten in Europa und auf dem nordamerikanischen Kontinent verkündete Er die Botschaft Bahá’u’lláhs den Völkern des Abendlands und mehrte das Ansehen dieser göttlichen Sache in nie zuvor erlebtem Maß. Schließlich, an Seinem Lebensabend, erteilte Er der Gemeinde, die Er selbst ins Leben gerufen, gehegt und genährt hatte, Seinen Auftrag durch Seine Sendschreiben zum göttlichen Plan, durch den deren Mitglieder in den kommenden Jahren in der Lage sein müssen, das Licht des Glaubens zu verbreiten und die Strukturen der Gemeindeordnung auf allen fünf Erdteilen zu errichten.
603
Für diesen unsterblichen, die Welt belebenden Geist, der in Shíráz geboren, in Ṭihrán neu entzündet, in Baghdád und Adrianopel zur offenen Flamme entfacht wurde, und der nun, in den Westen gebracht, die Umrisse von fünf Kontinenten erleuchtete – für diesen Geist war nun die Zeit gekommen, sich in Institutionen zu verkörpern, die dazu bestimmt sind, seine sich ausbreitenden Kräfte in Bahnen zu lenken und sein Wachstum zu fördern. Die Zeit der Geburt und des ersten Aufstiegs des Glaubens war jetzt vorüber. Das Heroische, das Apostolische Zeitalter der Sendung Bahá’u’lláhs, die Frühzeit, in der ihre Stifter lebten, in der diese Sendung zum Leben erwachte, in der ihre größten Helden gekämpft und den Kelch des Martyriums geleert hatten, in der ihr ursprüngliches Fundament gelegt wurde – eine Zeit, mit deren Glanz sich kein noch so strahlender Sieg heute oder in ferner Zukunft messen kann –, ging nun mit dem Hinscheiden des Einen zu Ende, in Dessen Auftrag man die Verbindung sehen kann zwischen der Zeit, da die junge Glaubenssaat keimte, und jener vorbestimmten Zeit, in der sie aufblühen und schließlich ihre Frucht tragen wird.
604
Nun begann das Gestaltende Zeitalter, das Eiserne Zeitalter dieser Sendung, das Zeitalter, in dem die Institutionen des Glaubens Bahá’u’lláhs auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene Gestalt annehmen, sich entwickeln und festigen sollten in Erwartung des dritten und letzten, des Goldenen Zeitalters, in dem eine weltumspannende Ordnung entstehen wird, die die vollkommene Frucht der jüngsten Gottesoffenbarung für die Menschheit birgt – eine Frucht, deren Reife sich auszeichnet durch die Schaffung einer Weltkultur und durch den von Jesus Christus verheißenen offiziellen Beginn des Königreichs Gottes auf Erden.
605
Auf diese Weltordnung hatte schon der Báb während Seiner Haft in den Bergfesten von Ádhirbáyján in Seinem Persischen Bayán, dem Mutterbuch der Bábí-Sendung, ausdrücklich hingewiesen, ihr Kommen vorausgesagt und sie mit dem Namen Bahá’u’lláhs verknüpft, dessen Sendung Er Selbst angekündigt hatte. »Wohl dem«, lauten Seine bemerkenswerten Worte im 16. Kapitel des 3. Váḥid, »der seinen Blick auf die Ordnung Bahá’u’lláhs richtet und seinem Herrn dankt! Denn Er wird gewiss offenbar werden.«Báb, Bayán-i-Fársí 3:16, zitiert in: Shoghi Effendi, Weltordnung Bahá’u’lláhs 6:101 – Anm. d. Hrsg.Q Auf diese Ordnung, für die Bahá’u’lláh später die Gesetze und Prinzipien offenbarte, die ihr Wirken lenken werden, bezog Er sich im Kitáb-i-Aqdas, dem Mutterbuch Seiner Sendung: »Die Welt ist aus dem Gleichgewicht geraten durch die Schwungkraft dieser größten, dieser neuen Weltordnung. Die Lebensordnung der Menschheit ist aufgewühlt durch das Wirken dieses einzigartigen, dieses wundersamen Systems, desgleichen kein sterbliches Auge je gesehen hat.«Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:181 – Anm. d. Hrsg.Q ‘Abdu’l-Bahá, der große Architekt dieser Ordnung, beschrieb ihre Merkmale in Seinem Testament und jetzt, nach Seinem Tod, im Gestaltenden Zeitalter der Bahá’í-Sendung, werden von den Gläubigen in Ost und West die Fundamente ihrer rudimentären Institutionen gelegt.
606
Die letzten dreiundzwanzig Jahre des ersten Bahá’í-Jahrhunderts können daher als erster Abschnitt des Gestaltenden Zeitalters des Glaubens angesehen werden, als eine Zeit des Übergangs, die durch den Beginn und die Festigung der Strukturen der Gemeindeordnung gekennzeichnet ist, auf die schließlich, im Goldenen Zeitalter, in dem die Bahá’í-Sendung ihre Vollendung erlebt, die Institutionen des künftigen Bahá’í-Weltgemeinwesens errichtet werden müssen. Die Charta, die die Gemeindeordnung ins Leben rief, ihre Strukturen umriss und die Abläufe in Gang setzte, ist ‘Abdu’l-Bahás Wille und Testament, Sein größtes Vermächtnis an die Nachwelt, die glänzendste Ausstrahlung Seines Geistes und das mächtigste Werkzeug, um die Kontinuität der drei Zeitalter, aus denen die Sendung Seines Vaters besteht, zu gewährleisten.
607
Der Bund Bahá’u’lláhs wurde durch Seinen bloßen Willen und Seine Absicht ins Leben gerufen. ‘Abdu’l-Bahás Testament wiederum kann als die Frucht der mystischen Verbindung Dessen gesehen werden, der die Kräfte eines gottgegebenen Glaubens hervorbrachte, mit Dem, der sein einzig befugter Ausleger wurde und als vollkommenes Vorbild gilt. Die vom Urheber des göttlichen Gesetzes in diesem Zeitalter freigesetzten schöpferischen Kräfte wirkten auf den Geist Dessen, der zu Seinem unfehlbaren Ausleger erwählt worden war, und brachten so dieses Werkzeug hervor, dessen weitreichende Folgen selbst unsere Generation dreiundzwanzig Jahre später noch nicht ganz zu fassen vermag. Richtig eingeschätzt ist dieses Werkzeug weder von Dem, der den Anstoß zu seiner Erschaffung gab, noch von Dem, der es dann entworfen hat, zu trennen. Wie bereits erwähnt, waren Herz und Verstand ‘Abdu’l-Bahás so tief erfüllt von der Absicht des Stifters der Bahá’í-Offenbarung, war Sein Wesen so völlig durchdrungen von Dessen Geist, waren beider Ziele und Beweggründe so völlig miteinander verschmolzen, dass man eine Grundwahrheit des Glaubens leugnen würde, wollte man die Lehre Bahá’u’lláhs von dem erhabenen Werk trennen, das mit der Sendung ‘Abdu’l-Bahás verknüpft ist.
608
Es sei angemerkt, dass die Gemeindeordnung, die durch dieses historische Dokument geschaffen wurde, hinsichtlich ihres Ursprungs und ihres Wesens einzigartig in den Annalen der religiösen Systeme der Welt ist. Kein Prophet vor Bahá’u’lláh, das kann mit Fug und Recht behauptet werden, auch nicht Muḥammad, dessen Buch die Gesetze und Gebote des Islám klar festlegt, hat je irgendetwas verbindlich und schriftlich festgesetzt, das mit der durch den befugten Ausleger der Lehren Bahá’u’lláhs geschaffenen Gemeindeordnung zu vergleichen wäre, eine Ordnung, die dank der Verwaltungsprinzipien, die ihr Verfasser formulierte, dank der Institutionen, die Er schuf, sowie der Auslegungsbefugnis, mit der Er ihren Hüter ausstattete, den Glauben, dem sie entstammt, in einer Weise vor Spaltungen bewahren muss und wird, wie es bei keiner früheren Religion der Fall war. Auch das ihre Abläufe steuernde Prinzip ist völlig anders als bei allen theokratischen oder sonstigen Systemen, die der Verstand für die Regulierung menschengemachter Einrichtungen ersonnen hat. Weder im Hinblick auf die Theorie noch auf die praktische Anwendung der Gemeindeordnung des Glaubens Bahá’u’lláhs kann man sagen, sie entspräche irgendeiner demokratischen Regierungsform, irgendeinem autokratischen System, irgendeiner reinen Aristokratie oder einer der diversen jüdischen, christlichen oder muslimischen Theokratien, die die Menschheit in der Vergangenheit erlebte. In ihrem Aufbau weist sie bestimmte Züge auf, die in jeder der drei bekannten Formen weltlicher Herrschaft zu finden sind, besitzt aber nicht die Mängel, die diesen naturgemäß anhaften; sie integriert die heilsamen Wahrheiten, die jede zweifellos enthält, ohne in irgendeiner Weise die Integrität der göttlichen Wahrheiten, auf denen sie im Wesentlichen beruht, zu verletzen. Die erbliche Autorität, die der Hüter der Gemeinde auszuüben berufen ist, und das Recht, die Heiligen Schriften auszulegen, das ihm allein verliehen ist; die Vollmachten und Vorrechte des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, das allein befugt ist, für Angelegenheiten, die im Heiligsten Buch nicht ausdrücklich offenbart sind, Gesetze zu erlassen; die Bestimmung, die dessen Mitglieder von jeder Rechenschaft gegenüber denen, die sie vertreten, befreit, und auch von jeder Verpflichtung, mit deren Ansichten, Überzeugungen oder Gefühlen übereinzustimmen; die besonderen Vorkehrungen, wonach diese Körperschaft, die das einzige gesetzgebende Organ in der weltweiten Bahá’í-Gemeinde ist, von der Menge der Gläubigen in freier, demokratischer Wahl zu wählen ist – dies sind einige der Merkmale, die die mit der Offenbarung Bahá’u’lláhs verbundene Ordnung von jedem bestehenden System menschlicher Herrschaft unterscheiden.
609
Auch die inneren und äußeren Feinde in Ost und West, die diese Gemeindeordnung von Beginn an und in den dreiundzwanzig Jahren ihres Bestehens falsch darstellten, herabwürdigten und verunglimpften, die versuchten, ihr Vordringen aufzuhalten und die Reihen ihrer Anhänger zu spalten, sind mit ihren bösen Absichten gescheitert. Die Kraftanstrengungen eines ehrgeizigen Armeniers, die Gemeindeordnung in den ersten Jahren ihrer Errichtung in Ägypten durch eine ›Wissenschaftliche Gesellschaft‹ zu ersetzen, die er in seiner Kurzsichtigkeit erdacht und vorangetrieben hatte, verfehlten ihr Ziel völlig. Die Umtriebe einer verblendeten Frau, die in den Vereinigten Staaten und in England beharrlich nachweisen wollte, dass die Charta, die der Gemeindeordnung zu Grunde lag, nicht authentisch sei, und die sogar die Zivilbehörden in Palästina dazu veranlassen wollte, rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit einzuleiten – ein Ansinnen, das zu ihrem großen Ärger schlichtweg zurückgewiesen wurde –, ebenso wie die Abtrünnigkeit eines der ältesten Pioniere und Gründerväter des Glaubens in Deutschland, den diese Dame tragischerweise verleitet hatte, bleiben ohne weitere Folgen. Ebenso fruchtlos waren die Bücher, die ein schamloser Apostat in Persien zur selben Zeit verfasste und verbreitete, um in seiner Unverfrorenheit nicht nur diese Ordnung zu erschüttern, sondern den Glauben selbst, der diese Ordnung hervorgebracht hatte, zu untergraben. Die Intrigen der verbleibenden Bundesbrecher, die sich angeführt von Mírzá Badí‘u’lláh unmittelbar nach Bekanntgabe der Ziele und Absichten des Testaments ‘Abdu’l-Bahás erhoben, um die Fürsorge für den heiligsten Schreins der Bahá’í-Welt der Obhut des berufenen Hüters zu entreißen, führten zu nichts und brachten sie selbst weiter in Verruf. Die folgenden Angriffe seitens bestimmter christlicher Fundamentalisten in christlichen und nichtchristlichen Ländern, die darauf abzielten, die Grundlagen dieser Ordnung zu untergraben und ihre Wesenszüge zu verfälschen, waren nicht imstande, die Treue der Gläubigen zu schwächen oder sie von ihrem hohen Ziel abzulenken. Nicht einmal die schändlichen, heimtückischen Machenschaften eines früheren Sekretärs ‘Abdu’l-Bahás, der aus der Strafe, die einen früheren Sekretär Bahá’u’lláhs traf, und aus dem Schicksal verschiedener anderer Sekretäre und Dolmetscher seines Meisters in Ost und West nichts gelernt hatte, und der immer noch versucht, die Zielsetzung des unvergänglichen Dokuments zu verdrehen und ihre zentralen Bestimmungen, die dieser Ordnung ihre Autorität verleihen, zu entkräften, vermochten den Fortschritt ihrer Institutionen auf dem von ihrem Urheber bestimmten Kurs auch nur für einen Augenblick zu hemmen oder etwas zu bewirken, das auch nur entfernt einem Bruch in den Reihen der überzeugten, hellwachen und unerschütterlichen Gläubigen ähnelte.
610
Das diese Ordnung begründende Dokument, die Charta einer zukünftigen Weltkultur und -zivilisation, das in einigen Zügen als Ergänzung zu einem so gewichtigen Buch wie dem Kitáb-i-Aqdas anzusehen ist, das von ‘Abdu’l-Bahá eigenhändig geschrieben, unterzeichnet und gesiegelt wurde, dessen erster Teil während einer der dunkelsten Zeitabschnitte Seiner Festungshaft in ‘Akká entstand, verkündet kategorisch und unzweideutig die Grundüberzeugungen der Anhänger des Glaubens Bahá’u’lláhs, enthüllt in unmissverständlicher Sprache den zweifachen Charakter der Sendung des Báb, erklärt voll und ganz die Stufe des Stifters der Bahá’í-Offenbarung und versichert, dass »alle anderen Seine Diener sind und Seinem Gebot gehorchen«‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament 37, in: Dokumente des Bundes 2:2:8, S. 52 – Anm. d. Hrsg.Q; es betont die Bedeutung des Kitáb-i-Aqdas, begründet die Institution des Hütertums als erbliches Amt und umreißt seine wesentlichen Aufgaben, bestimmt die Maßnahmen für die Wahl des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, setzt dessen Aufgabenbereich fest und beschreibt seine Beziehungen zum Hüteramt, legt die Pflichten der Hände der Sache Gottes fest, betont ihre Verantwortung und preist die Vorzüge des unzerstörbaren Bundes Bahá’u’lláhs. Dieses Dokument lobt darüber hinaus den Mut und die Ausdauer der Anhänger des Bundes Bahá’u’lláhs; schildert die Leiden seines ernannten Mittelpunkts; erinnert an das schändliche Betragen Mírzá Yaḥyás und seine Missachtung der Warnungen des Báb; entlarvt in einer Reihe von Anklagen die Niedertracht und Auflehnung Mírzá Muḥammad-‘Alís und seiner Komplizen, seines Sohnes Shu‘á‘u’lláh und seines Bruders Mírzá Badí‘u’lláh; bestätigt erneut ihre Exkommunikation und sagt die Vergeblichkeit all ihrer Hoffnungen voraus; ruft die Afnándie Verwandten des Báb.A, die Hände der Sache und die ganze Gemeinde der Gläubigen dazu auf, sich einmütig zu erheben, Seinen Glauben zu verbreiten, sich weit und breit zu verteilen, unermüdlich zu wirken und dem heroischen Beispiel der Apostel Jesu Christi zu folgen; warnt vor den Gefahren des Umgangs mit den Bundesbrechern und gebietet, die Sache vor den Angriffen der Falschen und Heuchler zu schützen; und rät ihnen, durch ihren Lebenswandel die Allgemeingültigkeit des von ihnen erwählten Glaubens zu beweisen und seine hohen Prinzipien zu verteidigen. Im selben Dokument enthüllt der Verfasser den Sinn und Zweck des schon im Kitáb-i-Aqdas festgelegten Ḥuqúqu’lláhdas Recht Gottes.A, verpflichtet zum treuen Gehorsam gegen alle gerechten Herrscher, gibt Seiner Sehnsucht nach dem Martyrium Ausdruck und betet für Seine Feinde, dass sie bereuen und Vergebung finden mögen.
611
Dem Aufruf dieses gewaltigen Dokuments gehorchend; ihrer hohen Berufung bewusst zu Taten angespornt durch den Schock des unerwarteten und plötzlichen Hinscheidens ‘Abdu’l-Bahás; geleitet von dem Plan, den ihnen der Architekt der Gemeindeordnung anvertraut hatte; unbeeindruckt von den Angriffen der Verräter und Feinde, die eifersüchtig auf ihre vereinende Kraft und blind gegen ihre einzigartige Bedeutung waren, erhoben sich die Mitglieder der weitverstreuten Bahá’í-Gemeinden in Ost und West mit klarem Blick und unbeugsamem Entschluss dazu, das Gestaltende Zeitalter ihres Glaubens einzuleiten, indem sie die Grundlagen dieser weltumspannenden Gemeindeordnung legten, die dazu bestimmt ist, sich zu einer Weltordnung zu entwickeln, die von der Nachwelt als Verheißung und krönende Herrlichkeit aller Religionen der Vergangenheit anerkannt werden wird. Die Gläubigen begnügten sich aber nicht mit dem Aufbau und der Festigung des Verwaltungsgefüges, das für die Einheit und die wirkungsvolle Betreuung der sich ständig ausbreitenden Gemeinde sorgte, sondern beschlossen auch, in den zwei Jahrzehnten nach dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás durch ihre Taten die Unabhängigkeit des Glaubens zu beweisen, seine Grenzen noch zu erweitern und die Zahl der erklärten Gläubigen zu erhöhen.
612
Bei diesem dreifachen, weltweiten Vorhaben muss die Rolle der amerikanischen Bahá’í-Gemeinde erwähnt werden, die der Entwicklung des Glaubens in der ganzen Welt nach dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás bis zum Ende des ersten Bahá’í-Jahrhunderts einen enormen Auftrieb gab, völlig das Vertrauen rechtfertigte, das ‘Abdu’l-Bahá in die Mitglieder dieser Gemeinde setzte, sowie das große Lob, das Er ihnen zollte, und die kühnen Hoffnungen, die Er für ihre Zukunft hegte. Ja, ihr Einfluss bei der Einführung und Festigung der Bahá’í-Verwaltungsinstitutionen war so gewichtig, dass ihr Land es wohl verdient, als Wiege der Gemeindeordnung zu gelten, die von Bahá’u’lláh vorgesehen und durch das Testament des Mittelpunktes Seines Bundes ins Dasein gerufen wurde.
613
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die ersten Schritte zur Beschreibung von Aufgabenkreis und Wirkungsweise dieser Gemeindeordnung, die nach dem Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás nun in aller Form eingeführt wurde, bereits von Ihm und auch schon von Bahá’u’lláh selbst in den Jahren vor Dessen Hinscheiden unternommen worden waren. Bahá’u’lláh hatte bestimmte herausragende persische Gläubige zu »Händen der Sache« ernannt; ‘Abdu’l-Bahá hatte in führenden Bahá’í-Zentren in Ost und West örtliche Räte und beratende Gremien eingerichtet; in den Vereinigten Staaten von Amerika wurde die Bahá’í-Tempelvereinigung gebildet; zur Förderung der Bahá’í-Arbeit wurden örtliche Fonds eingerichtet; Grundbesitz wurde für den Glauben und seine künftigen Einrichtungen gekauft, Verlage wurden zur Verbreitung von Bahá’í-Literatur gegründet, der erste Mashriqu’l-Adhkár der Bahá’í-Welt wurde errichtet, das Grabmal des Báb wurde auf dem Karmel erbaut und Unterkünfte zur Unterbringung von Reiselehrern und Pilgern wurden eingerichtet – all dies kann als Vorbote der Institutionen betrachtet werden, die nach Abschluss des Heroischen Zeitalters des Glaubens in der ganzen Bahá’í-Welt systematisch und auf Dauer geschaffen werden sollten.
614
Sobald die Bestimmungen der göttlichen Charta, die die Merkmale der Gemeindeordnung des Glaubens Bahá’u’lláhs umreißt, den Gläubigen bekannt waren, gingen sie daran, die erste Stufe der Strukturen seiner Verwaltungsinstitutionen auf dem Fundament zu errichten, das das Leben der Helden, Heiligen und Märtyrer gelegt hatte. Im Bewusstsein, dass als erstes eine breite und feste Basis geschaffen werden musste, auf der anschließend die Pfeiler des mächtigen Baus aufgestellt werden konnten, und völlig gewahr, dass auf diesen Pfeilern, sobald sie fest errichtet wären, schließlich die Kuppel als krönender Abschluss des ganzen Gebäudes ruhen muss; unbeirrt von der Krise, die die Bundesbrecher im Heiligen Land heraufbeschworen hatten, oder der Hetze, die Unruhestifter in Ägypten entfesselt hatten, oder den Beeinträchtigungen, die entstanden, als die Shí‘iten das Haus Bahá’u’lláhs in Baghdád besetzten, oder von den wachsenden Gefahren, die dem Glauben in Russland drohten, oder von der Verachtung und dem Spott, auf den die amerikanische Bahá’í-Gemeinde bei ihren ersten Aktivitäten in gewissen Kreisen stieß, die ihre Absicht völlig missverstanden, übernahmen die Pioniere einer von Gott entworfenen Ordnung völlig einmütig und trotz der großen Gegensätze ihrer Anschauungen, Sitten und Sprachen die doppelte Aufgabe des Aufbaus und der Festigung der örtlichen Räte, die von der Gesamtheit der Gläubigen gewählt werden, um die Arbeit der Mitglieder des weitverbreiteten Glaubens zu lenken, abzustimmen und zu fördern. In Persien, in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, auf den Britischen Inseln, in Frankreich, Deutschland, Österreich, Indien, Birma, Ägypten, im ‘Iráq, in Russisch-Turkistán, im Kaukasus, in Australien, Neuseeland, Südafrika, in der Türkei, in Syrien, Palästina, Bulgarien, Mexiko, auf den Philippinen, in Jamaika, Costa Rica, Guatemala, Honduras, San Salvador, Argentinien, Uruguay, Chile, Brasilien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Alaska, Kuba, Haiti, Japan, Hawaii, Tunesien, Puerto Rico, Balúchistán, Russland, Transjordanien, im Libanon und in Abessinien – in all diesen Ländern wurden nach und nach solche Räte gegründet als Basis der aufblühenden Ordnung eines lange verfolgten Glaubens. Sie werden als »Geistige Räte« – eine Bezeichnung, die mit der Zeit vom endgültigen, treffenderen, vom Stifter der Bahá’í-Offenbarung verliehenen Titel »Häuser der Gerechtigkeit«Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:30 – Anm. d. Hrsg.Q abgelöst werden wird – ohne Ausnahme in allen Städten, Ortschaften und Dörfern gebildet, in denen mindestens neun erwachsene Gläubige wohnen; alljährlich am ersten Tag des größten Bahá’í-Festes von allen erwachsenen Gläubigen, Männern wie Frauen, direkt gewählt; ausgestattet mit einer Autorität, die nicht vorsieht, dass sie ihre Handlungen und Entscheidungen vor ihren Wählern rechtfertigen müssen; feierlich dazu verpflichtet, unter allen Umständen den Geboten der »Größten Gerechtigkeit« zu folgen, die allein den Weg zum Reich des »Größten Friedens«Bahá’u’lláh, Ishráqát, in: Botschaften aus ‘Akká 8:52 – Anm. d. Hrsg.Q weisen, den Bahá’u’lláh verkündet hat und letztlich herbeiführen wird; in der Verantwortung, jederzeit das Wohl der Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich zu fördern, sie mit ihren Plänen und Arbeiten vertraut zu machen und sie aufzufordern, alle etwaigen Vorschläge und Empfehlungen vorzubringen, die sie zu geben wünschen; in voller Kenntnis ihrer nicht weniger wichtigen Aufgabe, mit allen aufgeschlossenen und humanitären Bewegungen zu verkehren und dadurch das Weltumspannende und den Reichtum ihres Glaubens aufzuzeigen; distanziert von allen sektiererischen Verbänden, religiösen wie weltlichen; unterstützt durch Ausschüsse, die alljährlich von ihnen ernannt werden und die ihnen direkt verantwortlich sind, wobei jeder Ausschuss einen eigenen Studien- und Tätigkeitsbereich der Bahá’í-Aktivitäten zugewiesen bekommt; gefördert von örtlichen Fonds, zu denen alle Gläubigen freiwillig beisteuern, haben diese Räte, die Vertreter und Treuhänder des Glaubens Bahá’u’lláhs, von denen es derzeit mehrere hundert gibt, deren Mitglieder den verschiedenen Völkern, Glaubensrichtungen und Gesellschaftsschichten entstammen, aus denen sich die weltweite Bahá’í-Gemeinschaft zusammensetzt, durch ihre Leistungen in den letzten zwei Jahrzehnten hinreichend bewiesen, dass man in ihnen mit Recht die Hauptkräfte der Bahá’í-Gesellschaft und die Grundpfeiler der Strukturen ihrer Gemeindeordnung sieht.
615
»Der Herr hat befohlen«, lautet Bahá’u’lláhs Ermahnung in Seinem Kitáb-i-Aqdas, »dass in jeder Stadt ein Haus der Gerechtigkeit errichtet werde, in dem sich Beratende nach der Zahl Baháneun.A versammeln sollen. Wird diese Zahl überschritten, so schadet dies nicht. … Sie sollen die Treuhänder des Allbarmherzigen unter den Menschen sein und sich für alle Erdenbewohner als die von Gott bestimmten Hüter betrachten. Sie sollen miteinander beraten, Gott zuliebe auf die Belange Seiner Diener so achten, wie sie auf ihre eigenen Belange achten, und wählen, was gut und ziemlich ist.«Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:30 – Anm. d. Hrsg.Q »Diese Geistigen Räte«, schreibt ‘Abdu’l-Bahá in einem Sendschreiben an einen amerikanischen Gläubigen, »werden vom Geist Gottes unterstützt. Ihr Verteidiger ist ‘Abdu’l-Bahá. Über sie breitet Er Seine Flügel aus. Welche Gnade ist größer als diese?« Im selben Sendschreiben verkündet Er: »Diese Geistigen Räte sind strahlende Leuchten und himmlische Gärten, aus denen die Düfte der Heiligkeit über alle Regionen wehen und die Leuchten der Erkenntnis über alles Erschaffene strahlen. Von ihnen strömt der Geist des Lebens nach allen Richtungen. Sie sind wahrlich zu allen Zeiten und unter allen Umständen die mächtigen Quellen des Fortschritts für den Menschen.«‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 38:5 – Anm. d. Hrsg.Q Er stellt über jeden Zweifel klar, dass ihre Autorität von Gott kommt, wenn Er schreibt: »Es ist die Pflicht eines jeden, keinen Schritt zu unternehmen, ohne den Geistigen Rat zu befragen, und alle müssen gewisslich mit Herz und Seele seinem Gebot gehorchen und ihm folgen, damit die Dinge richtig geordnet und wohl geregelt sind.«‘Abdu’l-Bahá, auch zitiert in: Shoghi Effendi, Brief von 1922-03-05 an die Freunde in Amerika, veröffentlicht in: Bahá’í Administration 2:2:10, p. 21 – Anm. d. Hrsg.Q Ferner schreibt Er: »Wenn nach der Beratung ein Beschluss einstimmig gefasst wird, ist dies schön und gut; sollten aber, was der Herr verhüten möge, voneinander abweichende Meinungen bestehen bleiben, muss die Stimmenmehrheit gelten.«‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 44:1 – Anm. d. Hrsg.Q
616
Nachdem sie ihre örtlichen Geistigen Räte eingeführt hatten – die Basis für das Bauwerk, das ihnen der Architekt der Gemeindeordnung des Glaubens Bahá’u’lláhs zu errichten geboten hatte –, machten sich die Gläubigen in Ost und West unverzüglich an die nächste, schwierigere Stufe ihres großen Vorhabens. In Ländern, in denen die Anzahl der örtlichen Bahá’í-Gemeinden und ihr Einfluss genügend weit entwickelt waren, wurden Schritte zur Bildung von Nationalen Räte unternommen, den Dreh und Angelpunkten für alle nationalen Unternehmungen. Von ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Testament als »nachgeordnete Häuser der Gerechtigkeit«‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament 25, in: Dokumente des Bundes 2:1:25 – Anm. d. Hrsg.Q bezeichnet, sind sie die Wahlgremien für die Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit, und sie sind befugt, die Arbeit der einzelnen Gläubigen wie der örtlichen Räte in ihrem Zuständigkeitsbereich zu leiten, zu einen, aufeinander abzustimmen und anzukurbeln. Auf der breiten Basis der örtlichen Gemeinden ruhend, selbst die Tragpfeiler der Institution, die als der Gipfel der Bahá’í-Gemeindeordnung anzusehen ist, werden diese Räte nach dem Verhältniswahlprinzip von Abgeordneten der örtlichen Bahá’í-Gemeinden gewählt, die während des Riḍván-Festes zu einer Tagung zusammenkommen; sie besitzen die notwendige Autorität, um die harmonische und effiziente Entwicklung der Bahá’í-Aktivitäten in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich sicherstellen zu können; sind den Wählern gegenüber frei von jeder direkten Verantwortung für ihre Amtsführung und ihre Entscheidungen; haben die heilige Pflicht, mit den Delegierten über ihre Ansichten zu beraten, sie einzuladen Empfehlungen auszusprechen, das Vertrauen und die Mitwirkung der Delegierten zu sichern und sie mit ihren Plänen, Problemen und Aktionen vertraut zu machen; und sie werden aus den Mitteln der nationalen Fonds unterstützt, zu denen die Gläubigen allesamt aufgerufen sind beizutragen. Diese nationale Körperschaft gibt es in den Vereinigten Staaten (seit 1925) – der Nationale Geistige Rat löste damals die zur Zeit ‘Abdu’l-Bahás gebildete Bahá’í-Tempelvereinigung ab –, auf den Britischen Inseln und in Deutschland (seit 1923), in Ägypten (seit 1924), im ‘Iráq (seit 1931), in Indien (seit 1923), in Persien (seit 1934) und in Australien (seit 1934); sie wird alljährlich neu gewählt von Delegierten, deren Zahl je nach Erfordernis des einzelnen Landes auf 9, 19, 95 oder 171 (9 mal 19) festgesetzt wurde; ihre Entstehung signalisierte den Beginn eines neuen Abschnitts im Gestaltenden Zeitalter des Glaubens und war eine weitere Stufe der Entwicklung, Einigung und Festigung der sich ständig ausbreitenden Gemeinde. Unterstützt von nationalen Ausschüssen, die ihnen verantwortlich sind, deren Mitglieder sie unterschiedslos aus der Gesamtheit aller Gläubigen ihres Zuständigkeitsbereichs bestimmen und denen jeweils ein spezifischer Bereich des Bahá’í-Dienstes zugewiesen ist, haben sich diese Nationalen Bahá’í-Räte trotz stetig wachsendem Aufgabenbereich durch einen Geist tief verinnerlichter Disziplin und durch striktes Festhalten an Prinzipien, die es ihnen ermöglichten, sich über alle Vorurteile der Rasse, Nation, Klasse und Farbe zu erheben, in bemerkenswerter Weise als fähig erwiesen, die immer zahlreicheren Aktivitäten eines neu gegründeten Glaubens zu verwalten.
617
Die nationalen Ausschüsse waren in der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben nicht weniger eifrig und engagiert. In der Verteidigung der grundlegenden Interessen des Glaubens, in der Darstellung seiner Lehre; in der Verbreitung seiner Schriften; in der Konsolidierung seiner Finanzen; in der Organisation seiner Lehrkräfte; in der Stärkung des Zusammenhalts seiner Bestandteile; im Erwerb seiner geschichtsträchtigen Stätten; in der Bewahrung seiner heiligen Schriften, Schätze und Reliquien; in ihren Verbindungen zu den verschiedenen Organen der Gesellschaft, der sie angehören; in der Erziehung ihrer Jugend; in der Ausbildung ihrer Kinder; in der Verbesserung des Status der Frauen unter den Gläubigen im Osten haben die Mitglieder dieser verschiedenen Gremien, die unter der Leitung der gewählten nationalen Vertreter der Bahá’í-Gemeinschaft tätig sind, mehr als deutlich bewiesen, dass sie fähig sind, diese zentralen und vielfältigen Interessen wirksam zu fördern. Diese hauptsächlich im Westen entstandenen und in den Vereinigten Staaten und in Kanada mit beispielhafter Effizienz arbeitenden nationalen Ausschüsse, die jetzt mit solchem Elan und so einheitlichen Zielen arbeiten, dass sie sich von den entkräfteten Einrichtungen einer sterbenden Zivilisation scharf abheben, auch nur aufzuzählen, genügt bereits, um sich ein Bild zu machen von der Bandbreite dieser Hilfseinrichtungen, die von der sich noch im zweiten Stadium ihrer Entwicklung befindenden Gemeindeordnung hervorgebracht wurden: der Lehrausschuss, die regionalen Lehrausschüsse, der interamerikanische Ausschuss, der Ausschuss für Publikationen, der Ausschuss für die Rasseneinheit, der Jugendausschuss, der Evaluierungsausschuss, der Ausschuss zur Instandhaltung des Tempels, der Ausschuss für die Programmgestaltung im Tempel, der Ausschuss für Tempelführungen, der Ausschuss für die Tempelbücherei und für Verkäufe, die Ausschüsse für Jungen- und Mädchenaktivitäten, der Ausschuss für Kindererziehung, die Frauenausschüsse für Fortschritt, Lehre und Veranstaltungen, der Rechtsausschuss, der Archiv- und Geschichtsausschuss, der Statistikausschuss, der Ausschuss für Bahá’í-Ausstellungen, der Ausschuss für Bahá’í-Nachrichten, der Ausschuss für den Bahá’í-Nachrichtendienst, der Ausschuss für Blindenschrift, der Ausschuss für Kontakte, der Dienstleistungsausschuss, der Redaktionsausschuss, der Katalogisierungsausschuss, der Büchereiausschuss, der Radioausschuss, der Buchhaltungsausschuss, der Ausschuss für Jahresgedenktage, der Ausschuss für die Herausgabe der Bahá’í World, der Ausschuss für Studienmaterial, der Ausschuss für die Welthilfssprache, der Ausschuss für das Institut für Bahá’í-Erziehung, der Ausschuss für die Zeitschrift World Order, der Ausschuss für die öffentlichen Beziehungen der Bahá’í, der Ausschuss für Bahá’í-Schulen, der Ausschuss für die Sommerschulen, der Ausschuss für die internationale Schule, der Ausschuss für Informationsbroschüren, der Ausschuss für Bahá’í-Friedhöfe, der Ausschuss für den Ḥaẓíratu’l-Quds, der Ausschuss für den Mashriqu’l-Adhkár, der Ausschuss für die Entwicklung der Geistigen Räte, der nationale Geschichtsausschuss, der Ausschuss für sonstige Sachmittel, der Ausschuss für Gratis-Literatur, der Übersetzungsausschuss, der Ausschuss für die Katalogisierung der Sendschreiben, der Ausschuss für die Herausgabe der Sendschreiben, der Ausschuss für Grundbesitz, der Schlichtungsausschuss, der Werbeausschuss, der Ost-West-Ausschuss, der Wohlfahrtsausschuss, der Ausschuss für die Abschrift von Sendschreiben, der Reiselehrer-Ausschuss, der Ausschuss für Bahá’í-Erziehung, der Ausschuss für die Heiligen Stätten, der Ausschuss für die Kindersparkasse.
618
So bemerkenswert die Errichtung der örtlichen und nationalen Räte und die anschließende Bildung der als notwendige Hilfsorgane für die gewählten Vertreter der Bahá’í-Gemeinden in Ost und West wirkenden örtlichen und nationalen Ausschüsse auch sein mag, so war dies doch nur der Auftakt zu einer Reihe von Unternehmungen seitens der neu geschaffenen Nationalen Räte, die in hohem Maße zur Vereinigung der Bahá’í-Weltgemeinde und zur Stärkung der Gemeindeordnung beitrugen. Der erste Schritt in diese Richtung war die Ausarbeitung und Verabschiedung einer nationalen Satzung der Bahá’í, die erstmals 1927 von den gewählten Vertretern der amerikanischen Bahá’í-Gemeinde entworfen und veröffentlicht wurde und deren Text – mit geringen Anpassungen an landesspezifische Erfordernisse – ins Arabische, Deutsche und Persische übersetzt wurde und heute die Satzung der Nationalen Geistigen Räte der Bahá’í in den Vereinigten Staaten und Kanada, auf den Britischen Inseln, in Deutschland, Persien, im ‘Iráq, in Indien und Birma, in Ägypten und Sudan sowie in Australien und Neuseeland bildet. Diese nationale Satzung kündigt die Erarbeitung einer Verfassung der zukünftigen Bahá’í-Weltgemeinde an, wurde allen örtlichen Räten zur Erörterung und Prüfung vorgelegt und in den Ländern mit nationalen Räten von der gesamten Körperschaft der registrierten Gläubigen ratifiziert und durch ein ähnliches Dokument ergänzt, das die Geschäftsordnung für die örtlichen Bahá’í-Räte enthält, die zunächst im November 1931 von der New Yorker Bahá’í-Gemeinde entworfen und danach als Muster für alle örtlichen Bahá’í-Satzungen angenommen wurde. Der Text der nationalen Satzung enthält eine Grundsatzerklärung, deren Artikel das Wesen und die Ziele der nationalen Bahá’í-Gemeinde darlegen, die Aufgaben der Körperschaft ihrer gewählten Vertreter festlegen, seine zentralen Funktionen aufzählen und sein Dienstsiegel beschreiben sowie eine Reihe von Satzungen, die die rechtliche Stellung, das Wahlverfahren und die Befugnisse und Pflichten der örtlichen und nationalen Räte bestimmen, die Beziehung des Nationalen Rates zum Internationalen Haus der Gerechtigkeit, zu den örtlichen Räten und zu den einzelnen Gläubigen regeln, die Rechte und Pflichten der Nationaltagung und ihre Beziehung zum Nationalen Rat umreißen, das Wesen der Bahá’í-Wahlen aufzeigen und die Anforderungen festlegen, die in allen Bahá’í-Gemeinden an die wahlberechtigten Mitglieder gestellt werden müssen.
619
Die Ausarbeitung dieser örtlichen und nationalen Satzungen, deren Bestimmungen in Ziel und Zweck völlig übereinstimmen, schuf die nötige Grundlage für die amtliche Eintragung dieser Institutionen der Gemeindeordnung gemäß den staatlichen Vorschriften zur Regulierung religiöser oder gewerblicher Organisationen. Die Eintragung als Körperschaft, die den Räten einen Rechtsstatus verlieh, festigte in hohem Maße ihre Machtposition und vergrößerte ihre Handlungsfähigkeit und der diesbezügliche Erfolg des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í der Vereinigten Staaten und Kanadas sowie des Geistigen Rates der Bahá’í von New York gab ihren Geschwisterräten in Ost und West ein nachahmenswertes Beispiel. Der Eintragung des amerikanischen Nationalen Geistigen Rates als spendenfinanzierte Stiftung, eine rechtlich anerkannte Gesellschaftsform, die ihm ermöglichte, auf Grundlage einer Bescheinigung vom Mai 1929, die das Siegel des Auswärtigen Amtes in Washington trägt und von Staatssekretär Henry L. Stimson unterzeichnet ist, Verträge abzuschließen, Grundstücke zu besitzen und Erbschaften anzutreten, folgten ähnliche Maßnahmen zur Eintragung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í von Indien und Birma im Januar 1933 in Lahore in der Provinz Pandschab auf der Grundlage des Gesetzes über die Eintragung von Gesellschaften aus dem Jahr 1860; ferner des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í von Ägypten und dem Sudan im Dezember 1934, beurkundet vom Gemischten Gerichtshof in Kairo; des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í von Australien und Neuseeland im Januar 1938, bestätigt vom bevollmächtigten Beamten beim Hauptregisteramt für den Staat Südaustralien; und in jüngerer Zeit des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í auf den Britischen Inseln im August 1939, mit der er auf Basis des Gesellschaftsrechts von 1929 als eine unbeschränkt gemeinnützige Gesellschaft eingetragen wurde, beglaubigt von einem Mitarbeiter des Firmenregisters der Stadt London.
620
Zeitgleich mit der Eintragung dieser Nationalen Räte wurde in ähnlicher Weise nach dem Vorbild, das der Rat der Bahá’í von Chicago im Februar 1932 gegeben hatte, eine weit größere Zahl von örtlichen Räten der Bahá’í öffentlich eingetragen, in so weit auseinanderliegenden Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Indien, Mexiko, Deutschland, Kanada, Australien, Neuseeland, Birma, Costa Rica, Balúchistán und Hawaii. Die Geistigen Räte der Bahá’í von Esslingen in Deutschland, von Mexico City in Mexiko, San José in Costa Rica, Sydney und Adelaide in Australien, Auckland in Neuseeland, Delhi, Bombay, Karatschi, Pune, Kalkutta, Secunderabad, Bangalore, Vellore, Ahmedabad, Serampore, Andheri und Baroda in Indien, Quetta in Balúchistán, Rangun, Mandalay und Daidanow-Kalazoo in Birma, Montreal und Vancouver in Kanada, Honolulu auf Hawaii sowie Chicago, New York, Washington D.C., Boston, San Francisco, Philadelphia, Kenosha, Teaneck, Racine, Detroit, Cleveland, Los Angeles, Milwaukee, Minneapolis, Cincinnati, Winnetka, Phoenix, Columbus, Lima, Portland, Jersey City, Wilmette, Peoria, Seattle, Binghamton, Helena, Richmond Highlands, Miami, Pasadena, Oakland, Indianapolis, St. Paul, Berkeley, Urbana, Springfield und Flint in den Vereinigten Staaten von Amerika – all diese Geistigen Räte konnten bei den Behörden ihrer Staaten oder Provinzen den fast gleichlautenden Text der örtlichen Bahá’í-Satzungen einreichen und sich als gesetzlich anerkannte Vereine und Körperschaften konstituieren, die unter dem Schutz der bürgerlichen Gesetze ihrer Länder stehen.
621
Wie das Erstellen von Bahá’í-Satzungen die Voraussetzung für die Eintragung der Geistigen Räte der Bahá’í als Körperschaft schuf, so ebnete die Anerkennung der gewählten Gremien der Bahá’í-Gemeinden durch lokale und nationale Behörden den Weg zur Errichtung nationaler und örtlicher Bahá’í-Stiftungen, ein historisches Unterfangen, das wie schon bei früheren bedeutenden und weitreichenden Erfolgen zuerst von der amerikanischen Bahá’í-Gemeinde in Angriff genommen wurde. Diese Stiftungen wurden dank ihres religiösen Charakters in aller Regel von staatlichen und kommunalen Steuern befreit, sobald die eingetragenen Bahá’í-Körperschaften sich mit einer entsprechenden Anfrage an die Zivilbehörden gewandt hatten, obwohl dieser nunmehr steuerfreie Besitz in mehr als einem Land von beträchtlichem Wert war.
622
Mehr als 1,75 Millionen Dollar beträgt in den Vereinigten Staaten von Amerika der Wert der nationalen Stiftungen des Glaubens, die vom Nationalen Geistigen Rat des Landes, dem Vermögensverwalter der amerikanischen Bahá’í-Gemeinde, durch eine Reihe von Stiftungsverträgen in den Jahren 1928, 1929, 1935, 1938, 1939, 1941 und 1942 gegründet wurden, und dazu zählen in Wilmette im Staat Illinois das Grundstück und das Gebäude des Mashriqu’l-Adhkár mit dem Verwalterhaus sowie das angrenzende Ḥaẓíratu’l-Qudsdas nationale Bahá’í-Verwaltungszentrum.A mit dem zugehörigen Verwaltungsbüro; in Green Acre im Staat Maine das Gästehaus, das Gemeinschaftshaus, der Bahá’í-Versammlungsraum, das Studio für Kunsthandwerk, eine Farm, einige Wohnhäuser und mehrere Grundstücke, darunter der Grundbesitz auf Monsalvat, der durch die Fußspuren ‘Abdu’l-Bahás geadelt ist; in Geyserville in Kalifornien das Haus Bosch, der Bahá’í-Versammlungsraum, ein Obstgarten, der Redwood-Hain, eine Herberge sowie Farmgebäude; in West Englewood in New Jersey – dem Ort, an dem ‘Abdu’l-Bahá im Juni 1912 den Bahá’í der Stadt New York das unvergessliche Einigkeitsfest gab – das Haus Wilhelm, Evergreen Cabin, ein Kiefernwäldchen und mehrere Grundstücke mit Gebäuden; in Malden in Massachusetts Landbesitz und das durch Seinen Aufenthalt gesegnete Haus Wilson; in Pine Valley in Colorado das Haus Mathews sowie Farmgebäude; Grundbesitz in Muskegon in Michigan; und ein Friedhof in Portsmouth in New Hampshire.
623
Noch bedeutender und insgesamt erheblich wertvoller als die nationalen Stiftungen der amerikanischen Bahá’í-Gemeinde sind die Vermögenswerte, die der Glaube derzeit in seinem Ursprungsland besitzt, obwohl die persische Bahá’í-Gemeinde ihre nationalen und örtlichen Räte nicht eintragen lassen konnte und der Besitz von Einzelpersonen treuhänderisch verwaltet wird. Schon während der Amtszeit ‘Abdu’l-Bahás besaß die Gemeinde das Haus des Báb in Shíráz und das Haus der Vorfahren Bahá’u’lláhs in Tákur in Mázindarán zu dem seit Seinem Hinscheiden ausgedehnter Grundbesitz in der Umgebung der Hauptstadt hinzukam, nämlich ein Gutshof sowie ein Garten und Weinberg mit insgesamt über dreieinhalb Millionen Quadratmetern, an den Hängen des über Bahá’u’lláhs Heimatstadt aufsteigenden Elbursgebirges gelegen und als künftiger Bauplatz für den ersten Mashriqu’l-Adhkár in Persien vorgesehen. Der Umfang der Bahá’í-Stiftungen im Land wurde stark erweitert durch weitere Ankäufe, darunter das Geburtshaus Bahá’u’lláhs in Ṭihrán; mehrere Häuser neben dem Haus des Báb in Shíráz – unter anderem das Haus des Bruders Seiner Mutter –; das Ḥaẓíratu’l-Quds in Ṭihrán; der Laden, den der Báb als Kaufmann einige Jahre lang in shihr betrieb; ein Dorfviertel von Chihríq, wo Er in Haft war; das Haus Ḥájí Mírzá Jánís, wo Er auf dem Weg nach Tabríz rastete; das öffentliche Bad, das Er in Shíráz nutzte, samt einiger Nachbarhäuser; die Hälfte des Hauses, das Vaḥíd in Nayríz besaß, und ein Teil des Hauses, das Ḥujjat in Zanján besaß; die drei Gärten, die Bahá’u’lláh in der Ortschaft Badasht gepachtet hatte; Quddús’ Grabstätte in Bárfurúsh; das Haus des Kalántar in Ṭihrán, in dem Ṭáhirih festgehalten worden war; das öffentliche Bad in Urúmíyyih in Ádhirbáyján, das der Báb besucht hatte; das Haus des Mírzá Ḥusayn ‘Alíy-i-Núr, wo die Überreste des Báb versteckt gewesen waren; das Bábíyyih und das Haus Mullá Ḥusayns in Mashhad; das Wohnhaus der Brüder Sulṭánu’sh-Shuhadá’König der Märtyrer.A und Maḥbúbu’sh-ShuhadáGeliebter der Märtyrer.A in Iṣfahán; ferner eine beträchtliche Zahl an Häusern und Grundstücken, darunter Grabstätten der Helden und Märtyrer des Glaubens. Diese Besitztümer in Persien, die mit ganz wenigen Ausnahmen in letzter Zeit erworben wurden, werden heute durch die gewissenhaften Bemühungen eines speziell eingesetzten nationalen Komitees unter der ständigen allgemeinen Aufsicht der gewählten Vertreter der persischen Gläubigen bewahrt, jährlich erweitert und wenn nötig sorgsam instandgesetzt.
weiter nach unten ...