Shoghi Effendi | Die Weltordnung Bahá’u’lláhs
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Shoghi Effendi
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Die Weltordnung Bahá’u’lláhs
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Die Weltordnung Bahá’u’lláhs
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An die Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in den Vereinigten Staaten und Kanada
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Innig geliebte Mitarbeiter,
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beim Durchlesen Ihrer letzten Mitteilungen bin ich mit der Art der Zweifel bekannt geworden, die jemand, der über die wahren Gebote der Sache Gottes in keiner Weise Bescheid weiß, an der Rechtsgültigkeit von Institutionen geäußert hat, welche mit dem Glauben Bahá’u’lláhs untrennbar verwoben sind. Nicht dass ich auch nur für einen Augenblick solche ohnmächtigen Zweifel im Lichte einer mutwilligen Belastung für das Bauwerk, das unseren Glauben verkörpert, betrachtete, nicht dass ich im geringsten die unbeugsame Glaubenstreue der amerikanischen Gläubigen bezweifelte, wenn ich näher auf das einzugehen versuche, was mir beim gegenwärtigen Entwicklungsstand unserer geliebten Sache zweckmäßige Beobachtungen zu sein scheinen. In der Tat neige ich dazu, die jetzt zum Ausdruck gekommenen Befürchtungen zu begrüßen, weil sie mir die Gelegenheit bieten, die gewählten Vertreter der Gläubigen mit dem Ursprung und dem Charakter derjenigen Institutionen bekannt zu machen, die zur Grundlage der von Bahá’u’lláh angekündigten Weltordnung gehören. Wir sollten für solche eitlen Versuche, unseren geliebten Glauben zu untergraben, wahrhaft dankbar sein – Angriffsversuche, die ihr hässliches Gesicht von Zeit zu Zeit hervorstrecken, vorübergehend eine Bresche in die Reihen der Gläubigen zu schlagen scheinen, zuletzt aber in die Nacht der Vergessenheit zurücksinken, bis keiner mehr an sie denkt. Solche Ereignisse sollten wir als Eingriffe der Vorsehung betrachten. Sie haben den Sinn, unseren Glauben zu festigen, unseren Blick zu schärfen, unser Verständnis für die Wesensmerkmale Seiner göttlichen Offenbarung zu vertiefen.
Quellen der Bahá’í-Weltordnung
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Wie dem auch sei, es wäre nützlich und lehrreich, sich gewisse grundlegende Prinzipien mit Bezug auf das Testament ‘Abdu’l-Bahás zu merken, bildet das Testament ‘Abdu’l-Bahás doch zusammen mit dem Kitáb-i-Aqdas jene Schatzkammer, in der die kostbaren Bauteile jener göttlichen Kultur verwahrt liegen, deren Errichtung die Hauptaufgabe des Bahá’í-Glaubens ist. Eine Untersuchung der Vorkehrungen jener geheiligten Urkunden wird die enge Verbundenheit zwischen ihnen offenbaren, ebenso die Entsprechung von Zweck und Methode, die sie uns auferlegen. Weit davon entfernt, ihre besonderen Bestimmungen als unvereinbar und dem Geist nach widersprüchlich zu betrachten, wird jeder aufrichtige Sucher bereitwillig gelten lassen, dass sie einander nicht nur ergänzen, sondern gegenseitig bestätigen und untrennbare Teile eines vollendeten Ganzen sind. Auch ein Vergleich ihres Textes mit den anderen heiligen Schriften des Bahá’í-Glaubens wird die Übereinstimmung ihres gesamten Inhalts sowohl mit dem Geist als auch mit dem Buchstaben der bestätigten Schriften und Aussprüche Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l-Bahás ergeben. Wer das Buch Aqdas sorgfältig und aufmerksam liest, wird in der Tat unschwer entdecken, dass dieses Heiligste Buch an mehreren Stellen diejenigen Institutionen vorwegnimmt, die ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Willen einsetzt. Indem Er gewisse Angelegenheiten in Seinem Buch der Gesetze unbestimmt und ungeregelt ließ, scheint Bahá’u’lláh absichtlich eine Lücke im allgemeinen System Seiner Fügungen offen gelassen zu haben, eine Lücke, die die unzweideutigen Vorkehrungen des Meisters in seinem Testament ausgefüllt haben. Der Versuch, das eine vom anderen zu scheiden, oder der zweifelnde Gedanke, ‘Abdu’l-Bahá habe die Lehren Bahá’u’lláhs mit dem, was Er in Seinem Letzten Willen offenbarte, nicht zur Gänze und mit absoluter Unversehrtheit aufrechterhalten – all dies wäre eine unverzeihliche Beleidigung für die unerschütterliche Treue, die das Leben und Wirken unseres geliebten Meisters ausgezeichnet hat.
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Ich will keineswegs versuchen, die Glaubwürdigkeit des Testaments ‘Abdu’l-Bahás zu verteidigen oder zu beweisen; denn dies würde eine Besorgnis meinerseits um das einmütige Vertrauen der Gläubigen in die Echtheit der letzten schriftlichen Wünsche unseres heimgegangenen Meisters verraten. Vielmehr will ich meine Betrachtungen auf diejenigen Punkte beschränken, die den Gläubigen helfen könnten, die Wesenseinheit der geistigen, menschenfreundlichen und administrativen Grundsätze, die vom Urheber und vom Ausleger des Bahá’í-Glaubens dargelegt wurden, zu würdigen.
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Ich kann mir jene seltsame Geisteshaltung nicht erklären, die dazu neigt, das als einziges Merkmal für die Wahrheit der Bahá’í-Lehren anzusehen, was anerkanntermaßen nur die unklare, unbestätigte Übersetzung einer mündlichen Erklärung ‘Abdu’l-Bahás ist, und dies alles trotz und ungeachtet aller Seiner weltweit anerkannten Schriften. Aufrichtig beklage ich die unglücklichen Sinnverdrehungen, die in vergangenen Tagen aufkamen durch die Unfähigkeit des Übersetzers, die Bedeutung der Worte ‘Abdu’l-Bahás zu begreifen und diejenigen Wahrheiten richtig wiederzugeben, die ihm in den Erklärungen des Meisters offenbart worden sind. Viel von der Verwirrung, die das Verständnis der Gläubigen verdunkelt, ist dieser zweifachen Fehlerquelle der ungenauen Wiedergabe einer nur teilweise verstandenen Erklärung zuzuschreiben. Oft hat der Dolmetscher nicht einmal den genauen Sinn der Fragen, die an ‘Abdu’l-Bahá gerichtet wurden, übermitteln können, und seine mangelhafte Aufnahme und Wiedergabe der Antwort ‘Abdu’l-Bahás wurde verantwortlich für Berichte, die dem wahren Geist und Zweck der Sache Gottes völlig widersprechen. Hauptsächlich deshalb, weil die Berichte über zwanglose Unterhaltungen ‘Abdu’l-Bahás mit Pilgern oft in die Irre führen, habe ich die Gläubigen im Westen nachdrücklich gebeten, solche Äußerungen nur als persönliche Eindrücke von den Worten ihres Meisters anzusehen und nur solche Übersetzungen als verbürgt zu betrachten und zu zitieren, die auf dem beglaubigten Text Seiner in der Originalsprache aufgezeichneten Äußerungen beruhen.
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Jeder Anhänger der Sache Gottes sollte sich bewusst sein, dass das System der Bahá’í-Gemeindeordnung keine Neuerung ist, die den Bahá’í der ganzen Welt seit dem Hinscheiden des Meisters willkürlich auferlegt worden wäre; vielmehr leitet dieses System seine Amtsgewalt aus dem Testament ‘Abdu’l-Bahás ab, es ist in unzähligen Sendschreiben ins einzelne gehend verordnet und beruht in einigen Wesenszügen auf den ausdrücklichen Vorkehrungen des Kitáb-i-Aqdas. So vereint dieses System die Grundsätze, die Bahá’u’lláh und ‘Abdu’l-Bahá, jeder für sich, niedergelegt haben; es bezieht diese Grundsätze wechselseitig aufeinander und ist unlöslich mit den wesentlichen Wahrheiten unseres Glaubens verbunden. Die Verwaltungsgrundsätze der Sache Gottes von den rein geistigen und menschenfreundlichen Lehren trennen zu wollen, würde eine leibliche Verstümmelung der Sache Gottes bedeuten. Eine solche Trennung könnte nur zu einer Auflösung in ihre Bestandteile und zum Erlöschen des Glaubens selbst führen.
Die örtlichen und die nationalen Häuser der Gerechtigkeit
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Wir sollten uns sorgsam merken, dass die örtlichen Häuser der Gerechtigkeit ebenso wie das internationale Haus der Gerechtigkeit ausdrücklich im Kitáb-i-Aqdas anbefohlen worden sind. Die Institution des Nationalen Geistigen Rates als Zwischeninstanz, auf die in des Meisters Testament als »Sekundäres Haus der Gerechtigkeit«‘Abdu’l-Bahá, Wille und Testament 25, in: Dokumente des Bundes 2:25 – Anm. d. Hrsg.Q Bezug genommen wird, hat die ausdrückliche Bestätigung ‘Abdu’l-Bahás, und das Verfahren für die Wahl des internationalen und der nationalen Häuser der Gerechtigkeit hat Er sowohl in Seinem Testament als auch in einer Reihe von Sendschreiben niedergelegt. Überdies sind die Einrichtungen der örtlichen und nationalen Fonds, die heute die notwendigen Ergänzungen aller örtlichen wie nationalen Geistigen Räte sind, nicht nur in den Sendschreiben begründet, die ‘Abdu’l-Bahá für die Bahá’í des Ostens offenbarte; ihre Wichtigkeit und Notwendigkeit hat Er auch wiederholt in Seinen Äußerungen und Schriften betont. Die Zusammenfassung der Amtsgewalt in den Händen der gewählten Vertreter der Gläubigen, die notwendige Unterordnung jedes Anhängers unseres Glaubens unter das wohlüberlegte Urteil der Bahá’í-Räte, Seine Vorliebe für einstimmige Beschlüsse, der Entscheidungscharakter der Stimmenmehrheit, ja selbst wie wünschenswert es sei, alle Bahá’í-Veröffentlichungen genau zu überwachen – all dies hat ‘Abdu’l-Bahá den Gläubigen emsig eingeschärft, wie es Seine beglaubigten und weit verbreiteten Sendschreiben bezeugen. Seine umfassenden, menschenfreundlichen Lehren auf der einen Seite anzunehmen, andererseits aber Seine noch herausfordernderen, noch einzigartigeren Gebote nachlässig und gleichgültig zu verwerfen und abzulehnen – das wäre ein Akt offenbarer Untreue jenen Werten gegenüber, die Er in Seinem Leben am meisten schätzte.
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Dass die Geistigen Räte von heute zu gegebener Zeit durch die Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden, dass es sich im Grunde um dieselben und keine besonderen Körperschaften handelt, hat ‘Abdu’l-Bahá selbst vollauf bestätigt. In einem Sendschreiben an die Mitglieder des ersten Geistigen Rates von Chicago, der ersten gewählten Bahá’í-Körperschaft in den Vereinigten Staaten, hat Er sie als die Mitglieder des »Hauses der Gerechtigkeit«‘Abdu’l-Bahá, in: Tablets of Abdul-Baha 1:1 Fn1, 3:1 Fn1 – Anm. d. Hrsg.Q für jene Stadt angesprochen und so mit Seiner eigenen Feder über jeden Zweifel hinaus die Identität der gegenwärtigen Geistigen Räte und der Häuser der Gerechtigkeit, von denen Bahá’u’lláh sprach, bestätigt. Aus Gründen, die unschwer zu durchschauen sind, wurde es als ratsam erachtet, den gewählten Vertretern der Bahá’í-Gemeinden in aller Welt die vorübergehende Bezeichnung Geistige Räte zu geben – eine Benennung, die in dem Maße, wie die Bedeutung und die Ziele des Bahá’í-Glaubens besser verstanden und umfassender anerkannt werden, nach und nach durch die bleibende, passendere Bezeichnung Häuser der Gerechtigkeit ersetzt werden wird. Die heutigen Geistigen Räte werden in der Zukunft nicht nur anders benannt werden; sie werden auch in die Lage versetzt sein, ihren gegenwärtigen Aufgaben diejenigen Machtbefugnisse, Pflichten und Hoheitsrechte hinzuzufügen, welche die Anerkennung des Glaubens Bahá’u’lláhs nicht nur als eines der anerkannten religiösen Systeme der Welt, sondern als die Staatsreligion einer unabhängigen, souveränen Macht erfordern. Und in dem Maße, wie der Bahá’í-Glaube die Völkermassen des Ostens und des Westens durchdringt, wie seine Wahrheit von der Mehrheit der Völker in einer Reihe von souveränen Staaten dieser Welt angenommen wird, erlangt das Universale Haus der Gerechtigkeit die Fülle seiner Macht, um als oberstes Organ des Bahá’í-Gemeinwesens alle die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrzunehmen, die dem künftigen Welt-Überstaat obliegen.
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Es muss jedoch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass im Gegensatz zu der Erwartung, die hier zuversichtlich ausgedrückt wurde, die Errichtung des obersten Hauses der Gerechtigkeit keineswegs davon abhängig ist, dass die breiten Massen der Völker dieser Welt den Bahá’í-Glauben annehmen, noch setzt sie die Annahme des Glaubens durch die Bevölkerungsmehrheit irgendeines Landes voraus. Tatsächlich erwog ‘Abdu’l-Bahá in einem Seiner frühesten Sendschreiben die Möglichkeit, das Universale Haus der Gerechtigkeit zu Seinen eigenen Lebzeiten zu errichten, und wären die Umstände unter dem türkischen Regime nicht so ungünstig gewesen, hätte Er mit großer Wahrscheinlichkeit die ersten Vorkehrungen dafür getroffen. Daraus erhellt, dass unter günstigen Umständen, wenn die Bahá’í Persiens und der benachbarten Länder unter sowjetischer Herrschaft ihre nationalen Vertreter nach den Grundsätzen, die in den Schriften ‘Abdu’l-Bahás niedergelegt sind, wählen können, das letzte Hindernis auf dem Weg zur endgültigen Bildung des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit beseitigt sein wird. Denn den Nationalen Häusern der Gerechtigkeit im Osten wie im Westen fällt nach den ausdrücklichen Bestimmungen des Testaments die Aufgabe zu, die Mitglieder des Internationalen Hauses der Gerechtigkeit direkt zu wählen. Erst wenn sie selbst die Gesamtheit der Gläubigen in ihren jeweiligen Ländern voll repräsentieren, erst wenn sie die Geltung und die Erfahrung erworben haben, die sie befähigen, tatkräftig am organischen Leben der Sache Gottes teilzunehmen, können sie an ihre heilige Aufgabe gehen und die geistige Grundlage für die Bildung einer so erhabenen Körperschaft in der Bahá’í-Welt schaffen.
Die Institution des Hütertums
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Jeder Gläubige muss auch voll begreifen, dass die Institution des Hütertums die Gewalten, die Bahá’u’lláh dem Universalen Haus der Gerechtigkeit im Kitáb-i-Aqdas verliehen und die ‘Abdu’l-Bahá wiederholt und feierlich in Seinem Testament bestätigt hat, unter keinen Umständen aufhebt oder sie im geringsten schmälert. Das Hütertum stellt auf keinen Fall einen Widerspruch zu dem Testament und den Schriften Bahá’u’lláhs dar, noch hebt es irgendeine Seiner offenbarten Weisungen auf. Es steigert das Ansehen jener erhabenen Ratsversammlung, festigt ihren höchsten Rang, sichert ihre Einheit, wahrt die Beständigkeit ihrer Bemühungen, ohne sich im mindesten einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit ihres klar bestimmten Rechtsbereichs anzumaßen. Wir stehen einer derart gewaltigen Urkunde wirklich noch zu nahe, um für uns selbst ein volles Verständnis aller in ihr verborgenen Wirkkräfte beanspruchen oder behaupten zu können, wir hätten die mannigfachen Geheimnisse begriffen, die sie ohne Zweifel enthält. Erst künftige Geschlechter können den Wert und die Bedeutung dieses göttlichen Meisterwerkes fassen, das die Hand des Weltenschöpfers für die Einigung und für den Triumph des weltweiten Glaubens Bahá’u’lláhs entworfen hat. Erst jene, die nach uns kommen, werden in der Lage sein, die überraschend starke Betonung, die auf die Institutionen des Hauses der Gerechtigkeit und des Hütertums gelegt wurde, voll in ihrem Wert abzuschätzen. Erst sie werden die Bedeutung der energischen Sprache würdigen, die ‘Abdu’l-Bahá für die Bande von Bundesbrechern verwendet, die sich Ihm zu Seinen Lebzeiten widersetzt haben. Erst ihnen wird die Eignung der von ‘Abdu’l-Bahá begründeten Institutionen für das Wesensbild der künftigen Gesellschaft offenbar werden, einer Gesellschaft, die aus den chaotischen Wirren unserer Zeit auftauchen wird. Nur belustigen kann mich in diesem Zusammenhang die widersinnige, phantastische Idee, Muḥammad-‘Alí, der Anstifter und Brennpunkt der hartnäckigen Feindseligkeiten gegen die Person ‘Abdu’l-Bahás, habe sich unbefangen mit den Familienmitgliedern ‘Abdu’l-Bahás zusammengetan, um ein Testament zu fälschen, das nach den Worten der Verfasserin nur eine »Wiedergabe der Ränke« sei, mit denen sich Muḥammad-‘Alí dreißig Jahre lang beschäftigte. Einem so hoffnungslosen Opfer verwirrter Vorstellungen kann ich wohl am besten mit dem aufrichtigen Ausdruck meines Mitleids erwidern und hoffen, sie möge aus derart tiefsitzenden Wahnideen befreit werden. Wegen der vorerwähnten Beobachtungen habe ich auch nach der unglücklichen, unvermeidlichen Verzögerung infolge meines schlechten Gesundheitszustandes und meiner Abwesenheit vom Heiligen Land zur Zeit des Hinscheidens unseres Meisters zunächst Bedenken gehabt, von der Möglichkeit einer allgemeinen Veröffentlichung des Testamentes Gebrauch zu machen. Ich war mir voll bewusst, dass es sich in erster Linie an die anerkannten Gläubigen wandte und nur mittelbar den weiteren Kreis der Freunde und Sympathisanten der Sache Gottes anging.
Das Daseinsziel der Bahá’í-Institutionen
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Und nun geziemt es uns, über Daseinsziel und Hauptaufgaben dieser von Gott eingesetzten Institutionen nachzudenken. Wie heilig ihre Wesensart und wie allumfassend ihre Wirksamkeit ist, kann sich nur durch den Geist beweisen, den sie verbreiten, und durch die Leistungen, die sie bereits vollbringen. Ich brauche mich nicht bei dem aufzuhalten, was ich schon wiederholt und nachdrücklich betont habe: dass die Gemeindeordnung der Sache Gottes als Werkzeug, nicht aber als Ersatz für den Glauben Bahá’u’lláhs zu verstehen ist, dass sie als ein Kanal für Seinen uns verheißenen Segen betrachtet werden sollte, dass sie uns vor jener Glaubensstrenge bewahren sollte, welche die befreienden Kräfte, die Seiner Offenbarung entströmen, hemmen und binden würde. Auch brauche ich mich hier und heute nicht über das zu verbreiten, was ich in der Vergangenheit erklärt habe: dass Beiträge zu den örtlichen und nationalen Fonds durch und durch freiwillig sind, dass keinerlei Zwang, keine direkte Aufforderung zugunsten der Fonds in der Sache Gottes geduldet werden darf, dass allgemeine Aufrufe, die sich an die Gemeinden als Ganzes wenden, die einzige Form sein sollen, in welcher der Finanzbedarf unseres Glaubens gedeckt wird, dass die finanzielle Unterstützung, die einzelnen wenigen Mitarbeitern auf den Gebieten des Lehrens und der Verwaltung gewährt wird, vorübergehender Natur ist, dass die gegenwärtigen Einschränkungen der Veröffentlichung von Bahá’í-Literatur gewiss wegfallen werden, dass die Kampagne für die Welteinheit als Versuch für die Wirksamkeit der mittelbaren Lehrmethode durchgeführt wird, dass der ganze Apparat von Räten, Ausschüssen und Nationaltagungen als Mittel und nicht als Zweck zu betrachten ist, dass sie stehen und fallen mit ihrer Fähigkeit, die Interessen des Bahá’í-Glaubens zu fördern, seine Tätigkeiten zu koordinieren, seine Grundsätze anzuwenden, seine Ideale zu verkörpern und seine Aufgaben zu erfüllen. Wie könnte man, so darf ich wohl fragen, auch nur für einen Augenblick die Notwendigkeit eines Verwaltungsapparats in irgendeiner Form bezweifeln, eines Apparats, der inmitten des Sturms und Drangs einer ringenden Zivilisation die Einheit dieses Glaubens, die Beständigkeit seines Wesens, den Schutz seiner Interessen wahrt, wenn man den internationalen Charakter der Sache Gottes sieht, ihre weit ausholenden Verzweigungen, die zunehmende Verflechtung ihrer Angelegenheiten, die Mannigfaltigkeit ihrer Anhänger und die Wirrsal, die den noch jugendschwachen Glauben Gottes von allen Seiten bestürmt? Die Rechtsgültigkeit der Räte aus gewählten Dienern des Glaubens Bahá’u’lláhs zu verwerfen, würde die Abweisung jener zahllosen Sendschreiben bedeuten, in denen Bahá’u’lláh und ‘Abdu’l-Bahá die Stufe dieser »Treuhänder des Barmherzigen«vgl. Bahá’u’lláh, Kitáb-i-Aqdas 1:21 – Anm. d. Hrsg.Q gerühmt, ihre Vorrechte und Pflichten gepriesen, die Herrlichkeit ihrer Sendung betont, die Unermesslichkeit ihrer Aufgabe offenbart und sie vor den Angriffen gewarnt haben, die sie von der Torheit ihrer Freunde und der Niedertracht ihrer Feinde zwangsläufig gewärtigen müssen. Jene, in deren Hände ein so kostbares Erbe gelegt wurde, haben fürwahr andächtig darüber zu wachen, dass nicht das Werkzeug den Glauben ersetze, dass keine übertriebene Sorge um unbedeutende Einzelheiten, die sich aus der Verwaltung der Sache Gottes ergeben, ihren Verfechtern den Blick trübe, dass nicht Parteilichkeit, Ehrgeiz und Weltsinn im Laufe der Zeit den Strahlenglanz des Glaubens Bahá’u’lláhs umwölken, seine Reinheit besudeln und seine Wirksamkeit beeinträchtigen.
Die Lage in Ägypten
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Bereits in meinen früheren Mitteilungen vom 10. Januar 1926 und vom 12. Februar 1927 ging ich auf die verwirrende, aber höchst bedeutsame Lage ein, die sich in Ägypten aus einem rechtsgültigen Urteil des muslimisch-geistlichen Gerichtshofes jenes Landes ergeben hat. Unsere ägyptischen Brüder wurden darin als Ketzer gebrandmarkt und aus dem Kreis der gläubigen Muslime ausgestoßen; die Anwendung islámischen Rechtes und seine Vorteile wurden ihnen verwehrt. Ich habe Sie auch mit den Schwierigkeiten bekanntgemacht, denen sie gegenüberstehen, ebenso mit ihren Plänen, von den ägyptischen Zivilbehörden eine Anerkennung der Unabhängigkeit ihres Glaubens zu erlangen. Dazu muss erläutert werden, dass in den muslimischen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens – ausgenommen die Türkei, die kürzlich alle religiösen Gerichte unter ihrer Herrschaft abgeschafft hat – jede religiöse Gemeinschaft in Sachen des Personenstandes wie Eheschließungen, Scheidungen, Erbangelegenheiten ihr eigenes geistliches Gerichtswesen hat, das von den Zivil- und Strafgerichten völlig unabhängig ist. Es gibt für solche Fälle kein bürgerliches Gesetzbuch, das vom Staat verkündet ist und die verschiedenen Religionsgemeinschaften umfasst. Bislang wurden die Bahá’í in Ägypten als eine Sekte des Islám betrachtet, zumal sie größtenteils muslimischen Hintergrund haben. Sie waren deshalb außerstande, sich in Ehe- und Scheidungssachen an die anerkannten religiösen Gerichte eines anderen Bekenntnisses zu wenden. Nunmehr sehen sie sich demzufolge in einer heiklen und ungewöhnlichen Rechtsstellung. Natürlich haben sie den Entschluss gefasst, ihren Fall der ägyptischen Regierung zu unterbreiten, und haben zu diesem Zweck eine Petition verfasst, die sich an den Kabinettschef wendet. In dieser Urkunde haben sie die Gründe dargelegt, die sie dazu zwingen, von ihrer Obrigkeit Anerkennung zu verlangen; ferner haben sie ihre Bereitschaft und ihre Befähigung bestätigt, die Amtspflichten eines unabhängigen Bahá’í-Gerichts auszuüben, und haben jene ihres unbedingten Gehorsams und ihrer Loyalität dem Staat gegenüber sowie ihrer Nichteinmischung in die politischen Angelegenheiten ihres Landes versichert. Auch haben sie sich entschlossen, ihrer Petition eine Abschrift des muslimischen Gerichtsurteils, eine Auswahl aus den Bahá’í-Schriften sowie das Dokument beizufügen, das die Grundsätze ihrer nationalen Satzung darstellt und mit wenigen Ausnahmen der Treuhandschaftserklärung und Satzung Ihres eigenen Rates entspricht.
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Ich habe darauf bestanden, dass die Vorschriften ihrer Satzung in allen Einzelheiten mit dem Text der von Ihnen in den USA beschlossenen Treuhandschaftserklärung und Satzung übereinstimmen. Auf diese Weise bin ich bestrebt, die Einheitlichkeit zu wahren, die ich für alle nationalen Bahá’í-Satzungen als notwendig erachte. Deshalb möchte ich Sie in diesem Zusammenhang um das bitten, was ich bereits dem ägyptischen Rat zu verstehen gegeben habe: Jedwede Änderung, die Sie am Text der Treuhandschaftserklärung und der Satzung beschließen mögen, sollte mir tunlichst mitgeteilt werden, damit ich die notwendigen Schritte für die Herbeiführung entsprechender Änderungen in den Texten aller anderen nationalen Bahá’í-Satzungen einleiten kann.
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In Anbetracht der besonderen Vorrechte, die den anerkannten Glaubensgemeinschaften in den islámischen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens gewährt sind, versteht es sich, dass das Gesuch des Nationalen Rates der Bahá’í von Ägypten an die Regierung des Landes umfassender und weitreichender ist als das, was die dortigen Bundesbehörden Ihrem Rat eingeräumt haben, handelt es sich doch in Ägypten darum, dass die höchsten Zivilbehörden den Nationalen Geistigen Rat als verbindlichen, unabhängigen Bahá’í-Gerichtshof anerkennen, einen Gerichtshof, der die Freiheit und die Befähigung hat, die von Bahá’u’lláh im Kitáb-i-Aqdas verkündeten Gesetze und Gebote in allen Angelegenheiten des Personenstandes auszuführen und anzuwenden.
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Ich habe gebeten, man möge zunächst formlos an die zuständigen Behörden herantreten und sich so eingehend wie möglich erkundigen, ehe man dieses historische Gesuch in aller Form einbringt. Jede Unterstützung, die Ihr Rat nach sorgfältiger Beratung den tapferen Vorkämpfern unseres Glaubens in jenem Land zweckmäßigerweise gewähren kann, wird aufs wärmste begrüßt werden und die Solidarität bestätigen, die die Bahá’í-Gemeinden des Ostens und des Westens kennzeichnet. Was immer das Ergebnis dieses gewaltigen Vorhabens sein mag – jeder muss die unschätzbaren Möglichkeiten der gegenwärtigen Lage anerkennen, und wir können sicher sein, dass Er, dessen Hand der Führung diese Kräfte entfesselt hat, in Seiner unergründlichen Weisheit und in Seiner Allmacht weiterhin deren Lauf bestimmen und auf den Ruhm, die endgültige Befreiung und die uneingeschränkte Anerkennung Seines Glaubens hinlenken wird.
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Ihr wahrer Bruder Shoghi
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Haifa, Palästina 27. Februar 1929
Die Weltordnung Bahá’u’lláhs: weitere Betrachtungen
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An die Geliebten des Herrn und die Dienerinnen des Barmherzigen in der westlichen Welt
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Innig geliebte Mitarbeiter,
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die meisten Berichte, die in letzter Zeit das Heilige Land erreichten, bezeugen den triumphalen Vormarsch der Sache Gottes. Einige wenige scheinen jedoch eine bestimmte Auffassung von der Gültigkeit jener Institutionen zu verraten, die untrennbar mit dem Glauben Bahá’u’lláhs verbunden sind. Die dabei ausgedrückten Bedenken scheinen verstärkt zu werden durch Geflüster aus Kreisen, die entweder über die Grundlagen der Bahá’í-Offenbarung völlig falsch unterrichtet sind oder es bewusst darauf anlegen, die Saaten der Zwietracht in die Herzen der Gläubigen zu streuen.
Ein Glück im Unglück
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Betrachtet man solche vergeblichen Angriffe im Lichte vergangener Erfahrungen, so ist ihr unausbleibliches Ergebnis, so hartnäckig und böswillig sie auch sein mögen, dass sie zu einer breiteren und tieferen Anerkennung der Wesenszüge des von Bahá’u’lláh verkündeten Glaubens, sowohl bei Gläubigen wie bei Ungläubigen, beitragen. Ob solche Kritik, solche Herausforderung von böser Absicht diktiert ist oder nicht, sie kann nur dazu dienen, die Seelen der leidenschaftlichen Verfechter dieses Glaubens aneinanderzuschweißen und die Reihen seiner aufrichtigen Verkünder zu schließen. Kritik von außen wird den Glauben von solchen schädlichen Elementen reinigen, deren fortdauernde Verbindung mit den Gläubigen den guten Namen der Sache Gottes in Misskredit zu bringen und die Reinheit ihres Geistes zu beflecken droht. Deshalb sollten wir nicht nur die offenen Attacken, die verschworene Feinde hartnäckig gegen unsere Sache reiten, willkommen heißen, sondern jeden Sturm des Unheils, den Abtrünnige, aber auch solche auslösen, die treue Vertreter unserer Sache zu sein beanspruchen, als ein Glück im Unglück betrachten. Statt den Glauben zu untergraben, stärken solche Angriffe von innen oder außen seine Grundlagen und fachen seine Flamme an. Ausgeheckt, um seinen Strahlenglanz zu verdunkeln, verkünden Angriffe aller Welt die erhabene Wesensart seiner Gebote, seine vollkommene Einheit, seinen einzigartigen Rang, seinen durchdringenden Einfluss.
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Keinen Augenblick lang habe ich das Empfinden, solches Geschrei, wie es zumeist einer ohnmächtigen Wut über den unaufhaltsamen Vormarsch der Sache Gottes zuzuschreiben ist, könne die tapferen Soldaten des Glaubens jemals betrüben. Denn diese heldenmütigen Seelen haben bereits ihre Glaubenstreue und den bleibenden Wert ihrer Überzeugung vollauf bewiesen, ob sie nun in Amerikas uneinnehmbarer Feste stehen, im Herzen Europas oder fern über dem Meer auf dem australischen Erdteil kämpfen.
Die Wesenszüge der Bahá’í-Weltordnung
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Ich fühle mich jedoch kraft der Verantwortung, die dem Hüteramt des Glaubens beigelegt ist, verpflichtet, den eigentümlichen Charakter und die Wesenszüge einer Weltordnung, wie sie Bahá’u’lláh erdacht und verkündet hat, noch ausführlicher zu behandeln. Zum gegenwärtigen Entwicklungsstand der Bahá’í-Offenbarung sehe ich mich gedrängt, offen und ohne jeden Vorbehalt auszuführen, was meiner Auffassung nach die keimenden Institutionen unseres Glaubens schützen und unversehrt erhalten wird. Besonders stark empfinde ich die Notwendigkeit, gewisse Tatsachen zu erhellen, die jedem ehrlichen Betrachter sogleich den einzigartigen Charakter jener göttlichen Kultur enthüllen, deren Grundlagen die unfehlbare Hand Bahá’u’lláhs gelegt hat und deren wesentliche Bestandteile im Testament ‘Abdu’l-Bahás erschlossen sind. Dabei halte ich es für meine Pflicht, jeden Anfänger in unserem Glauben von vornherein darauf aufmerksam zu machen, dass die verheißene Herrlichkeit jener Oberherrschaft, die die Bahá’í-Lehren erahnen lassen, erst in der Fülle der Zeit offenbar werden kann, und dass ferner die Folgerungen aus dem Aqdas und dem Willen ‘Abdu’l-Bahás als den beiden zueinandergehörigen Schatzkammern für die Bauteile jener Oberherrschaft zu weitreichend sind, als dass sie unsere Generation bereits begreifen und voll würdigen könnte. Auch kann ich nicht umhin, alle aufrechten Bekenner dieses Glaubens aufzufordern, die vorherrschende Begriffswelt und die flüchtigen Modeströmungen der Gegenwart außer acht zu lassen und sich wie nie zuvor bewusst zu werden, dass die verblasenen Theorien und die wankenden Institutionen der heutigen Unkultur unvermeidlich in scharfem Kontrast zu jenen göttlich eingesetzten Institutionen, die sich auf ihren Ruinen erheben werden, erscheinen müssen. Ich bete darum, dass die Gläubigen aus ganzem Herzen und mit ganzer Seele den unbeschreiblichen Ruhm ihrer Berufung, die überwältigende Verantwortung ihrer Mission und die ehrfurchtgebietende Grenzenlosigkeit ihrer Aufgabe erkennen mögen.
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Denn jeder ernsthafte Verteidiger der Sache Bahá’u’lláhs sollte einsehen, dass die Stürme, die den Glauben Gottes in seinem Kampf umtoben, mit wachsender Auflösung der Gesellschaft schlimmer werden als alles, was er bisher erfahren hat. Jeder sollte sich bewusst sein, dass mit dem Tag, da jene altgedienten, machtvollen Burgfesten der Orthodoxie, deren wohlbedachtes Ziel es ist, Gedanken und Gewissen der Menschen in ihrem Würgegriff zu halten, den ungeheuren Anspruch des Glaubens Bahá’u’lláhs in vollem Umfang wahrnehmen, dieser jugendschwache Glaube mit Feinden zu kämpfen haben wird, die weit mächtiger, weit heimtückischer sind als die grausamsten Folterknechte und die fanatischsten Geistlichen, die ihm in der Vergangenheit nachgestellt haben. Was mag nicht noch alles an Feinden auf uns zukommen im Laufe der Erschütterungen, die eine sterbende Zivilisation ergreifen! Wer wird nicht noch alles die Schmach mehren, die bereits auf den Glauben Gottes gehäuft worden ist!
Ein Angriff aller Völker und Geschlechter
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Wir müssen uns nur der Warnungen ‘Abdu’l-Bahás erinnern, um Art und Ausmaß derjenigen Kräfte, die mit Gottes heiligem Glauben im Streit liegen werden, zu verstehen. In den dunkelsten Stunden Seines Lebens, als Er unter ‘Abdu’l-Ḥamíds Herrschaft vor der Verbannung in die unwirtlichsten Gegenden Nordafrikas stand, zu einer Zeit, als das glückverheißende Licht der Bahá’í-Offenbarung erst gerade anfing, über dem Westen aufzusteigen, äußerte Er in Seiner Abschiedsbotschaft an den Vetter des Báb diese prophetischen Worte voll schlimmer Vorbedeutung: »Wie groß, wie überaus groß ist diese Sache! Wie heftig wird der Angriff aller Völker und Geschlechter der Erde. Bald wird nah und fern das Geschrei der Massen in ganz Afrika, ganz Amerika, der Kampfruf der Europäer und der Türken, das Murren Indiens und Chinas zu hören sein. Wie ein Mann und mit all ihrer Macht werden sie sich erheben, um Seiner Sache zu widerstehen. Dann werden die Ritter des Herrn mit dem Beistand Seiner Gnade aus der Höhe, gestählt im Glauben, unterstützt durch die Macht der Erkenntnis und verstärkt durch die Legionen des Bundes, sich erheben und die Wahrheit des Verses offenbaren: ›Sehet die Verwirrung, die die Scharen der Besiegten befallen hat!‹Qur’án 6:93 – Q«
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So ungeheuer der Kampf auch ist, den Seine Worte erahnen lassen, bezeugen sie auch den vollständigen Sieg, den die Vorkämpfer des Größten Namens letztlich erreichen werden. Völker, Nationen, Gläubige verschiedener Bekenntnisse – alle werden sich zusammen und nacheinander erheben, um die Einheit unseres Glaubens zu erschüttern, seine Kraft zu schwächen, seinen heiligen Namen zu entwürdigen. Nicht nur gegen seinen Geist werden sie anstürmen, sondern auch gegen die Gemeindeordnung, die der Kanal, das Werkzeug, die Verkörperung dieses Geistes ist. Denn je deutlicher die Amtsgewalt, welche Bahá’u’lláh in das künftige Bahá’í-Gemeinwesen gelegt hat, hervortritt, desto grimmiger wird die Herausforderung sein, die seinen Wahrheiten aus allen Richtungen entgegenstürmt.
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