Universales Haus der Gerechtigkeit | Die Institution der Berater
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Das Universale Haus der Gerechtigkeit
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Die Institution der Berater
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Einführung
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Mehr als drei Jahrzehnte sind seit der Errichtung der Kontinentalen Beraterämter im Jahre 1968 vergangen. Während dieser Zeit hat diese Institution unschätzbare Erfahrungen gesammelt, und ihr Einfluss wird in der ganzen Bahá’í-Welt stärker als je zuvor spürbar. Der Einzug des Internationalen Lehrzentrums in seinen Sitz auf dem Berg Karmel bietet eine günstige Gelegenheit, ein Dokument herauszugeben, das die Arbeitsweise der Institution der Berater beschreibt. Dementsprechend haben wir einen Überblick aus der schon früher zu diesem Thema gegebenen Führung zusammengestellt, und wir hoffen, dass dies nicht nur das Verständnis der Freunde für die Verantwortlichkeiten der Berater und ihrer Hilfskräfte, sondern auch für die Arbeitsweise der Gemeindeordnung im allgemeinen erweitern wird.
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Das Dokument besteht aus zwei Teilen. Im ersten geben wir einen Überblick über die verschiedenen Komponenten der Institution und ihrer Aufgaben. Der zweite Teil stellt eine Auflistung von Erklärungen dar, die spezielle Aspekte ihrer Arbeitsweise ansprechen.
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Die von Bahá’u’lláh konzipierte Gemeindeordnung erreicht ihren göttlich verordneten Zweck durch ein System von Institutionen, jede mit ihrem festgelegten Handlungsbereich. Das höchste leitende Gremium dieser Ordnung ist das Universale Haus der Gerechtigkeit, dessen Richtlinien das offenbarte Wort Gottes zusammen mit den Interpretationen und Ausführungen ‘Abdu’l-Bahás und des Hüters sind. Unter seiner Führung wird die legislative, exekutive und judikative Amtsgewalt über die Angelegenheiten der Bahá’í-Gemeinde von den Örtlichen und Nationalen Geistigen Räten ausgeübt. Diese Autorität wird auch durch die von diesen Institutionen ernannten Regionalen Räten, Ausschüssen und anderen Einrichtungen ausgeübt, soweit sie ihnen übertragen wurde.
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Die Autorität gewählter Gremien, bindende Entscheidungen über die Gemeinde zu fällen, geht Hand in Hand mit dem geistigen, moralischen und intellektuellen Einfluss, den die Gemeindeordnung sowohl auf das Leben der Gläubigen, als auch auf die Arbeit der Institutionen des Glaubens ausübt. Durch den geleisteten Dienst der in den hohen Rang eines Beraters ernannten Einzelnen und durch ihre Beauftragten, erhält dieser Einfluss einen besonderen Charakter. Insbesondere sind die Kontinentalen Berater, die Mitglieder der Hilfsämter und deren Assistenten mit Aufgaben betraut, die sich auf den Schutz und die Verbreitung des Glaubens beziehen. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Kontinentalen Berater Führung vom Internationalen Lehrzentrum, einer Institution, deren Mandat global ist und die in unmittelbarer Nähe zum Universalen Haus der Gerechtigkeit tätig ist.
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Während sie ihre jeweiligen Funktionen ausführen, teilen sich die beiden Institutionen der Berater und der Geistigen Räte die Verantwortung für den Schutz und die Verbreitung des Glaubens. Diese harmonische Wechselwirkung zwischen ihnen stellt den stetigen Fluss von Führung, Liebe und Ermutigung für die Gläubigen sicher und belebt ihre individuellen und gemeinsamen Bemühungen zur Förderung des Glaubens. Der Wert dieser Wechselbeziehung wird durch die Worte des Hüters unterstrichen, der sich in einem Telegramm vom 4. Juni 1957 zu jener Zeit auf die Hände der Sache und die Nationalen Räte bezog:
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»Die SICHERHEIT unseres KOSTBAREN GLAUBENS, die BEWAHRUNG der GEISTIGEN GESUNDHEIT der BAHÁ’Í GEMEINDEN, die LEBENSKRAFT des GLAUBENS SEINER EINZELNEN MITGLIEDER, KORREKTES FUNKTIONIEREN SEINER MÜHSELIG ERRICHTETEN INSTITUTIONEN, der ERFOLG SEINER WELTWEITEN UNTERNEHMUNGEN, die ERFÜLLUNG SEINER ENDGÜLTIGEN BESTIMMUNG, ALLES UNMITTELBAR ABHÄNGIG von GEZIEMENDER ÜBERNAHME SCHWERWIEGENDER VERANTWORTUNGEN, die NUN AUF MITGLIEDERN DIESER ZWEI INSTITUTIONEN RUHEN …«
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Befreit von den administrativen Aufgaben, die den gewählten Körperschaften übertragen sind, sind die Berater und Hilfsamtsmitglieder in der Lage, ihre Energien auf ihre Aufgabe der Förderung der Einhaltung der Prinzipien seitens der einzelnen Bahá’í, der Bahá’í-Institutionen, und der Bahá’í-Gemeinden zu konzentrieren. Ihr Verständnis der Lehren, in Verbindung mit der Weisheit, welche sich aus der Erfahrung herleitet, die sie durch starkes Engagement in zahlreichen Aspekten von Bahá’í-Aktivitäten erworben haben, qualifiziert sie besonders dazu, Ratschläge zu geben, die die Arbeit der gewählten Körperschaften unterstützen. Darüber hinaus stellt die Tatsache, dass sie einen höheren Rang als die Geistigen Räte einnehmen, sicher, dass sie richtig informiert werden, und dass die Geistigen Räte ihre Ratschläge und Empfehlungen gebührend in Erwägung ziehen. Die administrativen Prozesse des Glaubens haben nicht nur mit rechtlichen Fragen, Gesetzen, Verordnungen und Programmen, die Aktionen in Gang setzen, zu tun, sondern umfassen auch solche Maßnahmen, die den Freunden eine aus vollem Herzen kommende Antwort entlocken und ihre Energien kanalisieren. Berater und ihre Hilfskräfte bringen in all diese administrativen Prozesse ihre Fähigkeiten als Individuen mit Hingabe und geweihtem Geist ein. Ebenso spielen sie eine wichtige Rolle, indem sie die Freunde ermutigen und ihre individuelle Initiative, Vielfalt und Handlungsfreiheit fördern. Bei ihren Bemühungen streben sie danach, den Fußstapfen der Hände der Sache Gottes zu folgen, die von ‘Abdu’l-Bahá aufgerufen wurden, »die göttlichen Düfte zu verbreiten, die Menschenseelen zu erbauen, die Bildung zu fördern, alle Mensch zu bessern und allezeit in jeder Lage von Irdischem geheiligt und gelöst zu sein.«
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DAS UNIVERSALE HAUS DER GERECHTIGKEIT
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1. Januar 2001
INTERNATIONALE UND KONTINENTALE BERATER UND DIE HILFSÄMTERHISTORISCHE BETRACHTUNG
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Die Institution der Hände der Sache Gottes wurde von Bahá’u’lláh geschaffen und von ‘Abdu’l-Bahá in Seinem Testament offiziell festgelegt und eingerichtet. Unter der Führung des Hüters wurden die Aufgaben der Institution erläutert und ausgearbeitet. Zu gegebener Zeit schuf Shoghi Effendi die Hilfsämter für den Schutz und die Verbreitung des Glaubens, um den Händen der Sache zuzuarbeiten und sicher zu stellen, dass ihr lebenswichtiger Einfluss die Bahá’í-Gemeinde durchdringt.
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Mit dem Hinscheiden Shoghi Effendis und der Feststellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, dass es kein Gesetz erlassen könne, das die Ernennung weiterer Hände der Sache Gottes ermöglichen würde, musste es ein Instrument schaffen, das den Fortbestand der wichtigen Funktionen des Schutzes und der Verbreitung dieser mit hohem Rang bekleideten Funktionsträger des Glaubens in die Zukunft sicherstellt. Der erste Schritt dieser Entwicklung wurde im November 1964 unternommen, als das Universale Haus der Gerechtigkeit sein Verhältnis zur Institution der Hände der Sache Gottes erläuterte, indem es erklärte: »Die Verantwortung für Entscheidungen über Angelegenheiten allgemeiner Natur, welche die Institution der Hände der Sache Gottes betreffen, die in der Vergangenheit vom geliebten Hüter getroffen wurden, ist nun dem Universalen Haus der Gerechtigkeit als höchster und zentraler Institution des Glaubens, der sich alle zuwenden müssen« übertragen. Zur gleichen Zeit wurde auch die Anzahl der Hilfsamtsmitglieder erhöht und die Hände der Sache Gottes aller Kontinente wurden aufgerufen, eines oder mehrere Mitglieder ihrer Hilfsämter zu ernennen, um in ihrem Auftrag und in ihrem Namen in ausführender Funktion zu wirken.
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Im Juni 1968 wurden die Kontinentalen Beraterämter ins Leben gerufen. Diese bedeutsame Entscheidung wurde von einigen Entwicklungen in der Arbeit der Hände der Sache begleitet: Die Dienste der Hände, die vormals Kontinenten zugeordnet waren, wurden weltumfassend, wobei jede Hand eigenständig in direkter Beziehung zum Universalen Haus der Gerechtigkeit handelt; die Hände der Sache waren nicht mehr für die Führung der Hilfsamtsmitglieder zuständig, diese wurden Hilfsinstitutionen der Kontinentalen Beraterämter; die im Heiligen Land wohnhaften Hände der Sache Gottes bekamen die Aufgabe, als Verbindungsglied zwischen dem Universalen Haus der Gerechtigkeit und den Beraterämtern zu dienen; und die Arbeitsbeziehungen zwischen den Händen und den Beraterämtern wurden geklärt. Auch wurde ein Hinweis gegeben auf die zukünftige Errichtung eines Internationalen Lehrzentrums durch das Universale Haus der Gerechtigkeit unter Mithilfe der im Heiligen Land wohnhaften Hände. Das Internationale Lehrzentrum wurde im Juni 1973 errichtet. Im gleichen Jahr wurden die Hilfsamtsmitglieder ermächtigt, Assistenten zu ernennen.
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Die Existenz der Institution der Hände der Sache und nachfolgend die Institution der Berater, die Einzelpersonen umfassen, spielen eine äußerst wesentliche Rolle bei der Förderung der Interessen des Glaubens. Sie haben aber keine legislative, exekutive oder judikative Autorität, sind gänzlich ohne priesterliche Funktionen und haben kein Recht zur verbindlichen Auslegung. Dies ist ein Charakteristikum der Bahá’í-Gemeindeordnung, ohne Parallele in den Religionen der Vergangenheit. Bahá’u’lláh und nach Ihm ‘Abdu’l-Bahá betrauten beide, die gewählten Institutionen des Glaubens und gewisse ernannte Einzelpersonen, mit den Funktionen des Schutzes und der Verbreitung.
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Hinsichtlich des Internationalen Lehrzentrums stellte das Universale Haus der Gerechtigkeit fest, dass seine Einsetzung die Arbeit der im Heiligen Land wohnhaften Hände der Sache zur Erfüllung gebracht habe. Das Lehrzentrum ist mit der Aufgabe betraut, die Aktivitäten der Kontinentalen Beraterämter zu koordinieren, anzuregen und zu leiten und dient als Bindeglied zwischen ihnen und dem Universalen Haus der Gerechtigkeit.
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In der Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit wurde dargelegt:
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»Die Institution der Beraterämter wurde vom Universalen Haus der Gerechtigkeit ins Leben gerufen, um die den Händen der Sache Gottes übertragenen besonderen Aufgaben des Schutzes und der Verbreitung in die Zukunft weiter zu führen. Die Mitglieder dieser Ämter werden vom Universalen Haus der Gerechtigkeit ernannt.«
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Im gleichen Dokument werden die beiden ursprünglich vom geliebten Hüter eingeführten Hilfsämter beschrieben:
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»In jeder Region soll es zwei Hilfsämter geben, eines für den Schutz und eines für die Verbreitung des Glaubens, deren Mitgliederzahl vom Universalen Haus der Gerechtigkeit festgelegt wird. Die Mitglieder dieser Hilfsämter sollen unter der Führung der Kontinentalen Beraterämter dienen und als ihre Beauftragten, Assistenten und Ratgeber handeln.«
DAS INTERNATIONALE LEHRZENTRUM
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Das Internationale Lehrzentrum besteht aus neun Mitgliedern, die vom Universalen Haus der Gerechtigkeit aus allen erwachsenen Gläubigen der Welt als Internationale Berater ernannt werden. Jede Amtszeit beginnt jeweils am 23. Mai, unmittelbar nach der Internationalen Bahá’í-Tagung, und erstreckt sich über fünf Jahre. Die Hände der Sache Gottes sind seit der Einsetzung des Internationalen Lehrzentrums seine ständigen Mitglieder.
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Die Arbeit des Lehrzentrums ist im Wesentlichen durch sein Wirken als Körperschaft gekennzeichnet. Seine Verantwortlichkeiten fordern, dass es dem Universalen Haus der Gerechtigkeit als Quelle für Informationen und Analysen dient und den Kontinentalen Beratern Führung und Ressourcen bietet. Es muss über die Situation des Glaubens in allen Teilen der Welt voll informiert sein und aufmerksam Möglichkeiten zur Ausweitung des Glaubens, zur Festigung seiner Institutionen und zur Entwicklung des Bahá’í-Gemeindelebens beachten. Es muss diese Möglichkeiten im Hinblick auf die globalen Pläne analysieren, den weltweiten Bedarf voraussehen und sicherstellen, dass die benötigten Ressourcen den nationalen Gemeinden zugänglich gemacht werden. In diesem Zusammenhang widmet es seine Aufmerksamkeit besonders der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und hilft den Gemeinden, ihre Kapazität auszuweiten, eine größere Anzahl von Freunden mit geistiger Einsicht, Kenntnis des Glaubens und den für das Dienen wichtigen Fähigkeiten und Kräften auszustatten.
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Dem Internationalen Lehrzentrum wurde das Mandat verliehen, über die Sicherheit des Gottesglaubens zu wachen und seinen Schutz zu gewährleisten. Es muss alle Fälle von beginnendem Bundesbruch untersuchen – wobei es, falls notwendig, die Dienste der Kontinentalen Berater und ihrer Hilfskräfte in Anspruch nimmt und ihre Berichte auswertet – und entscheiden, ob ein Übertreter aus der Sache ausgeschlossen werden sollte. Die Entscheidung wird dem Universalen Haus der Gerechtigkeit zur Prüfung vorgelegt. Eine gleichartige Vorgehensweise wird bei der Wiederaufnahme eines bereuenden Bundesbrechers verfolgt. Weiterhin muss es seine Aufmerksamkeit auf die geistige Gesundheit der Bahá’í-Gemeinde richten und darauf drängen, dass die Berater und ihre Hilfskräfte die Gläubigen stärken, damit sie beginnenden Einflüssen innerer und äußerer Opposition der Sache widerstehen. Auch muss es den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten dabei helfen, Fragen zu klären, die Zweifel an der Integrität des Glaubens und seiner Lehren aufwerfen könnten.
DIE KONTINENTALEN BERATERÄMTER
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Derzeit dienen fünf Kontinentale Beraterämter in den fünf Hauptregionen der Welt: Afrika, Nord- und Südamerika, Asien, Australasien und Europa. Die Amtsperiode der Berater und die genaue Begrenzung ihres Wirkungsgebietes werden vom Universalen Haus der Gerechtigkeit festgelegt, ebenso die Anzahl in jedem Amt. Die Amtsperiode, deren Beginn erstmalig für den Tag des Bundes am 26. November 1980 festgelegt wurde, beträgt zur Zeit fünf Jahre.
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Berater wirken nur innerhalb des kontinentalen Gebietes ihres Amtes, für das sie ernannt wurden. Wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb ihres Kontinentes verlegen, geben sie ihre Mitgliedschaft automatisch auf. Die erste Verpflichtung der Berater gilt der Arbeit ihrer eigenen Ämter. Sie arbeiten jedoch mit den Mitgliedern der Kontinentalen Beraterämter in angrenzenden Regionen zusammen und können besondere Aufgaben außerhalb ihres Kontinentes ausführen, wenn sie vom Internationalen Lehrzentrum oder direkt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit darum gebeten werden.
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Jedes Kontinentale Berateramt hält im Laufe seiner Amtsperiode mehrere Treffen ab, um über die verschiedenen Dimensionen ihrer Tätigkeit des Schutzes und der Verbreitung des Glaubens zu beraten. Bestimmte Angelegenheiten, wie die Ernennung von Hilfsamtsmitgliedern und die Zuteilung der Fonds werden vom gesamten Berateramt entschieden. Für die Durchführung anderer Aufgaben – wie zum Beispiel den verschiedenen Komponenten der Bahá’í-Gemeinde einer bestimmten Region des Kontinentes Anregung zu geben – kommen mehrere Berater zusammen, um in gemeinsamer Beratung ihre sich ergänzenden Fähigkeiten einzubringen. Einige Aufgaben wie Leitung und Führung der Hilfsamtsmitglieder einer Region, werden grundsätzlich von einem Berater im Auftrag des Berateramtes erfüllt. Im Allgemeinen sollte berücksichtigt werden, dass Berater, im Gegensatz zu anderen Institutionen der Gemeindeordnung, die als Körperschaft arbeiten müssen, vornehmlich als Einzelpersonen handeln. Aufgrund der Flexibilität, die ihrer Institution eigen ist, hat jeder von ihnen bei den meisten seiner Aufgaben eine große Bandbreite an Möglichkeiten zur Verfügung.
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Wichtig für die Arbeit der Berater ist das Verständnis, dass alle Mitglieder des Kontinentalen Berateramtes für den ganzen Kontinent verantwortlich sind und sich mit dem Zustand des Glaubens in jedem seiner Länder so weit wie möglich vertraut machen müssen. Durch die regelmäßigen Berichte der einzelnen Berater ist das Berateramt auf dem Laufenden bezüglich der Entwicklungen in allen Gebieten des Kontinents und hat die Möglichkeit, seine Mitglieder bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu führen und zu unterstützen. Während kein Berater allein für irgendeine Region als verantwortlich angesehen werden kann, bringt die detaillierte Vertrautheit, die sich jeder durch seine enge Zusammenarbeit mit dem Nationalen Geistigen Rat und den Hilfsamtsmitgliedern einer bestimmten Region erwirbt, für alle Berater des Berateramtes wertvolle Einsicht.
DIE HILFSÄMTER
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Die Mitglieder der Hilfsämter werden durch das Kontinentale Berateramt aus den Reihen der Gläubigen eines jeden Kontinents ernannt. Ihre Amtsperiode dauert fünf Jahre und beginnt am Tag des Bundes des auf die Ernennung der Berater folgenden Jahres. Sie sollten mindestens einundzwanzig Jahre oder älter sein. Alle Mitglieder des Kontinentalen Berateramtes entscheiden über die Ernennung in gemeinsamer Beratung. Diese kann, falls notwendig, auch auf postalischem Wege erfolgen.
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Die Mitglieder des Hilfsamtes sind dem Kontinentalen Berateramt, das sie ernennt, persönlich verantwortlich. Sie bilden keine beschlussfassende Körperschaft. Allerdings können Hilfsamtsmitglieder sich untereinander beraten und zusammenarbeiten, so lange sie darauf achten, von diesem Prinzip nicht abzuweichen.
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Jedem Hilfsamtsmitglied ist ein bestimmtes Gebiet zugeordnet, und obwohl sich ein solches Gebiet aus praktischen Gründen mit einem Land oder dem Gebiet eines bestimmten Nationalen Geistigen Rates decken kann, gibt es keine feste Regel, dass dies so sein muss. Hilfsämter sind kontinentale Institutionen, und es muss keinerlei Zusammenhang zwischen den Grenzen der ihren Mitgliedern zugeordneten Gebieten und den Staatsgrenzen geben. Ein Hilfsamtsmitglied tritt nicht außerhalb des ihm zugeordneten Gebietes als solches auf, wenn es nicht gesondert von den Beratern dazu delegiert wird. Aus nahe liegenden Gründen ist es für Hilfsamtsmitglieder besser, innerhalb des Gebietes zu wohnen, in dem sie dienen. Wenn es jedoch in einem Gebiet keinen geeigneten Kandidaten für diese Aufgabe gibt, können die Berater sich für eine andere Regelung entscheiden.
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Bei der Zuweisung der Gebiete an die Mitglieder der Hilfsämter stellt das Kontinentale Berateramt sicher, dass der gesamte Kontinent unter den Mitgliedern der beiden Hilfsämter aufgeteilt ist. Das bedeutet, dass die Bahá’í an jedem Ort jeweils ein Hilfsamtsmitglied für den Schutz und eines für die Verbreitung haben, an das sie sich wenden können.
ASSISTENTEN DER HILFSAMTSMITGLIEDER
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Jedes Kontinentale Berateramt bevollmächtigt einzelne Hilfsamtsmitglieder, Assistenten zu ernennen. Die richtige Bezeichnung ist ›Assistenten der Hilfsamtsmitglieder‹ und nicht ›Assistenten des Hilfsamtes‹. Ein Assistent wird von einem Hilfsamtsmitglied ernannt, um in einem genau umrissenen Gebiet zu arbeiten, und dient nur in diesem Gebiet als Assistent. Assistenten, wie Hilfsamtsmitglieder, arbeiten als Einzelne und nicht als eine beratende Körperschaft.
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