Universales Haus der Gerechtigkeit | Botschaft vom 1995-12-26 Zum kommenden Vierjahresplan der Bahá’í-Gemeinde weltweit
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Das Universale Haus der Gerechtigkeit
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26. Dezember 1995
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An die Konferenz der Kontinentalen Beraterämter
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Geliebte Freunde!,
Der Vier-Jahres-Plan
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Unsere Beratungen über den Vier-Jahres-Plan haben von der Analyse außerordentlich profitiert, die das Internationale Lehrzentrum - basierend auf dessen ständigem Kontakt mit den Beratern vor Ort - über den Zustand der Bahá’í-Welt vorbereitet hat, und von unserer anschließenden Beratung mit jener Körperschaft. Es freut uns sehr, Ihnen gleich zu Beginn dieser Konferenz die groben Umrisse des Planes vorlegen zu können. Wir laden Sie dazu ein, in den nächsten Tagen Ihre Aufmerksamkeit auf die Ausgestaltung zu richten, indem Sie sich die Einsichten und Erkenntnisse aus jahrzehntelangen weltweiten Erfahrungen zunutze machen.
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Gewisse Einzelheiten unserer Entscheidungen und Kommentare zum Plan werden eine direkte Beziehung zu Ihrer Arbeit während Ihrer ganzen Amtsperiode haben. Dazu gehören: die Hauptziele des neuen Planes, der von uns vorgesehene Prozeß der Ausgestaltung des Planes und Ihr Anteil an diesem Prozeß, Entwicklungen in der Arbeitsweise der Kontinentalen Beraterämter, die Formulierung von Plänen auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene, der dringende Bedarf von Lehrinstituten zur Ausbildung der Gläubigen und zur Entwicklung von Mitarbeitern, die enge Beteiligung von Beratern und Hilfsamtsmitgliedern bei der Errichtung und laufenden Arbeit dieser Institute, wirksame Maßnahmen zur Errichtung und Festigung von örtlichen Geistigen Räten und zur Entwicklung von örtlichen Bahá’í-Gemeinden und die Aufteilung von begrenzten Finanzmitteln auf die vielen vor der Bahá’í-Gemeinde liegenden Herausforderungen.
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Zu Ridván 1996 werden die Bahá’í in aller Welt mit einem weltweiten Unternehmen beginnen, das sich hauptsächlich auf ein Ziel richtet: ein bedeutender Fortschritt im Prozeß des Beitritts in Scharen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch deutliche Fortschritte in der Aktivität und der Entwicklung des einzelnen, der Institutionen und der Gemeinden. Es ist überdeutlich, daß Fortschritt in diesem Prozeß von Fortschritten bei allen drei dieser eng verbundenen Beteiligten abhängt. Die nächsten vier Jahre müssen Zeuge eines dramatischen Aufschwungs wirkungsvoller Lehrtätigkeiten sein, die auf Initiative des einzelnen hin unternommen werden. Tausenden und Abertausenden von Gläubigen muß dabei geholfen werden, der Vitalität ihres Glaubens durch ständiges Lehren der Sache und durch die Unterstützung des Planes ihrer Institutionen und der Bemühungen ihrer Gemeinde Ausdruck zu geben. Man sollte ihnen auch helfen zu verstehen, daß ihre Bemühungen in dem Maße Kraft erhalten werden, wie ihr inneres Leben und persönlicher Charakter, die vielen Aspekte des Glanzes jener ewigen Prinzipien widerspiegeln, die von
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Bahä‘u‘lläh verkündet wurden“. Eine Beschleunigung im Tempo des individuellen Lehrens muß natürlich von einer Vervielfachung der regionalen und örtlichen Lehrprojekte begleitet werden. Zu diesem Zweck sollten die Institutionen darin unterstützt werden, nach den Bahä‘i-Prinzipien zu beraten, die Freunde zu einer gemeinsamen Vision zu vereinen und ihre Fähigkeiten zum Dienst an der Sache zu nutzen. Weiterhin müssen die neu dem Glauben Beitretenden in lebenssprühende örtliche Gemeinden integriert werden, die gekennzeichnet sind durch Toleranz und Liebe und von einem starken Gefühl der Zielgerichtetheit und eines gemeinsamen Willens; ein Umfeld, in dem die Begabungen aller Beteiligten - Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder - entwickelt und ihre Kräfte durch vereinte Taten vervielfacht werden.
Der Planungsprozess
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Wir beabsichtigen, am Ende der Konferenz der Bahá’í-Welt unseren Beschluss bekanntzugeben, zu Ridvän 1996 einen Vier-Jahres-Plan in Kraft zu setzen. Die Formulierung der nationalen Pläne soll in jedem Land nach Ridvän beginnen, damit den Freunden ermöglicht wird, in den dazwischenliegenden Monaten ihre Energien darauf zu konzentrieren, den Drei-Jahres-Plan zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.
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Die in der einleitenden Ankündigung geäußerten Gedanken werden in der nächsten Ridván-Botschaft weiter ausgeführt werden. Darüber hinaus haben wir beschlossen, den Gläubigen für jeden Kontinent der Erde - oder Teilen davon - eigene Botschaften zu übermitteln, in denen der tiefere Sinn des Vier-Jahres-Planes unter Berücksichtigung der besonderen Umstände ihrer Länder untersucht wird. Nach Ridvän sollte es möglich sein, in jedem Land beratende Versammlungen unter den Institutionen und mit aktiven Mitarbeitern des Glaubens abzuhalten und innerhalb weniger Monate nationale Pläne zu formulieren. Sobald Beratungen zwischen den Beratern und einem Nationalen Geistigen Rat über die Maßnahmen eines Planes Früchte getragen haben, kann seine Durchführung beginnen. Eine Bestätigung dieser Pläne durch das Bahá’í-Weltzentrum ist nicht erforderlich; Kopien sollten trotzdem dorthin geschickt werden.
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Die sieben Ziele, die im Sechs-Jahres-Plan und im Drei-Jahres-Plan genannt wurden, beschreiben Interaktionsprozesse, die gleichzeitig über viele Jahrzehnte weitergeführt werden müssen. Sie werden den Institutionen Anleitung bieten bei der Zielsetzung in den verschiedenen Aktionsbereichen. um die Absichten des Vier-Jahres-Planes zu fördern. Nationale Pläne werden jedoch über die bloße Aufzählung von Zielen hinausgehen müssen und auch eine Analyse der einzuschlagenden Vorgehensweise und die zu verfolgenden Aktionspläne enthalten müssen, damit die Freunde ihre Unternehmungen mit klaren Vorstellungen und Entschlossenheit in Angriff nehmen können.
Die kontinentale Ebene
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Den Kontinentalen Beraterämtern steht ein breites Spektrum an Möglichkeiten bei der Ausübung ihrer Verantwortung während des Vier-Jahres-Planes zur Verfügung. Die ihrer Funktion innewohnende Flexibilität muß voll ausgenutzt werden, da sich gegenwärtig innerhalb und außerhalb der Bahá’í-Gemeinde alle Ereignisse in beschleunigtem Tempo vollziehen.
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Einige Obliegenheiten der Berater, wie z.B. die Aufsicht über die Hilfsamtsmitglieder und ihre Beratung, kann im allgemeinen am besten von einem Berater stellvertretend für das Berateramt wahrgenommen werden. Aber bei der Erfüllung anderer Pflichten liegt ein großer Wert in den verschiedenartigen Ansätzen und in der Beratung unter mehreren Beratern. Wenn es z.B. um Anregungen für Nationale Räte, die Unterstützung des Lehrens in verschiedenen Schichten der Bevölkerung oder die Beratung verschiedener Teile der Bahä‘i-Gemeinde geht, werden bessere Ergebnisse erzielt, wenn die sich ergänzenden Fähigkeiten einer Anzahl von Beratern genutzt werden. Von jedem Kontinentalen Berateramt sollten weitere Mittel und Wege ersonnen werden, um es den Räten und Gemeinden im Rahmen des Machbaren zu ermöglichen, von den verschiedenen Fähigkeiten der Berater zu profitieren. Das mag sehr wohl von Zeit zu Zeit eine vertiefte Beratung einer Gruppe von Beratern über den Zustand und die Bedürfnisse von Ländern in einem bestimmten Teil des Kontinents erforderlich machen, da es die Umstände im allgemeinen nicht zu lassen, daß solche Beratungen häufiger zwischen allen Mitgliedern eines Berateramtes stattfinden.
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Entscheidend für die Arbeit der Berater ist die Einsicht, daß alle Mitglieder eines Kontinentalen Amtes für den ganzen Kontinent verantwortlich sind und sich nach Möglichkeit bemühen sollten, sich mit dem Zustand der Sache in allen seinen Ländern vertraut zu machen. Durch periodische Berichte der einzelnen Berater wird das Berateramt von der Entwicklung in allen Gegenden des Kontinents auf dem laufenden gehalten und kann daher Führung bieten und seinen Mitgliedern bei der Erfüllung ihrer Pflichten helfen. Während kein Berater allein für irgendeinen Bereich als verantwortlich gelten sollte, so ist doch die eingehende Vertrautheit, die durch den engen Kontakt mit dem Nationalen Geistigen Rat und den Hilfsamtsmitgliedern eines bestimmten Gebietes von einem jeden Berater gewonnen wird, ein wertvoller Gewinn für alle Berater eines Amtes.
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Ein anderer Aspekt der Arbeit der Berater verdient mehr Beachtung, und das ist die Zusammenarbeit von Beratern verschiedener Ämter, die in benachbarten Gegenden oder solchen mit besonderen Beziehungen dienen. Als Beispiele kommem einem u.a. die Russische Föderation in den Sinn, die teils in Europa und teils in Asien liegt, die nationalen Bahä‘i-Gemeinden um den Pol, die Länder um das Mittelmeer, die Gemeinden von Nordostasien und den Antipoden, die vom Hüter als eine geistige Achse bezeichnet wurden, die arabisch sprechenden Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens und die französisch sprechenden Länder auf verschiedenen Kontinenten.
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Wir hoffen, daß jedes Berateramt während des Aufenthaltes im Heiligen Land Uberlegungen zur Verfahrensweise anstellen und wirksame Methoden der Zusammenarbeit zwischen Beratern erkunden wird. Zwischen dem Ende der Konferenz und Ridvän werden Gruppen von Beratern auf diese Weise zusammen über den Planungsprozeß in einer Reihe von zueinander in Beziehung stehenden Ländern und über die Rolle, die sie und ihre Hilfsämter dort spielen werden, beraten können.
Nationale und regionale Ebenen
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Nachdem die wesentlichen Elemente des nationalen Planes einmal festgelegt worden sind, ist es in den meisten Ländern wünschenswert, daß der Planungsprozeß schnell auf die regionale Ebene gelangt. Die sich daraus ergebenden Pläne sollten Vorkehrungen enthalten für die Unterstützung individuellen Lehrens, den Beginn verschiedenartiger Kampagnen, das Abhalten von Konferenzen, die Errichtung örtlicher und regionaler Projekte, die Stärkung örtlicher Gemeinden und das Aussenden von Reiselehrern. Darüber hinaus muß der weiten Verteilung von Literatur und audiovisuellem Material ganz dringend Aufmerksamkeit geschenkt werden und - besonders in Gegenden mit zahlenmäßig starker Ausbreitung - muß die Schulung und Förderung der Gläubigen eine entscheidende Komponente nationaler und regionaler Pläne sein.
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Während des Neun-Jahres-Planes hat das Universale Haus der Gerechtigkeit Nationale Geistige Räte in Ländern mit zahlenmäßig starker Ausbreitung dazu aufgerufen, Lehrmnstitute zu errichten, um der Notwendigkeit gerecht zu werden, Tausende von Neuerklärten zu vertiefen. Damals lag die Betonung auf dem Erwerb eines festen Standortes, zu dem die neuerklärten Gläubigen Gruppe für Gruppe zu Vertiefungskursen eingeladen werden konnten. Im Laufe der Jahre sind im Zusammenhang mit diesen Instituten und oft auch unabhängig von ihnen eine Anzahl von Kursen mit dem Zweck entwickelt worden, den Freunden dabei zu helfen, ein Verständnis der Grundwahrheiten des Glaubens zu gewinnen und sich zum Dienst zu erheben. Sie wurden z.B. Wochenendinstitute, Fünf-Tages-Institute oder Neun-Tages-Institute genannt. Diese Bemühungen haben entscheidend dazu beigetragen, das geistige Leben der Gläubigen zu bereichern, und werden das sicher auch in Zukunft tun.
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Mit der Zunahme der Zahl an Neuerklärungen ist deutlich geworden, daß solche gelegentlichen Unten-ichtskurse und die informellen Aktivitäten im Gemeindeleben, so wichtig sie sind, nicht ausreichen, um die Gläubigen zu schulen, denn ihr Ergebnis war nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von aktiven Mitarbeitern der Sache. Unabhängig davon, wie willig und ergeben diese Gläubigen sind, sie können nicht den Bedürfnissen von Hunderten und viel weniger von Tausenden eben flügge gewordenen örtlichen Gemeinden gerecht werden. Bahä‘ i-Institutionen müssen daher systematisch eine bedeutende Anzahl von Gläubigen schulen und ihnen helfen, dem Glauben gemäß den ihnen von Gott verliehenen Begabungen und Fähigkeiten zu dienen.
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Die Schulung von Gläubigen in großem Maßstab erfordert es, daß die Errichtung von Instituten in einem neuen Licht betrachtet wird. In vielen Gegenden ist es wichtig geworden, Institute als Organisationsstrukturen zu schaffen, die sich der systematischen Ausbildung widmen. Es ist der Zweck einer solchen Ausbildung, ein ständig wachsendes Kontingent an Gläubigen mit der geistigen Einsicht, mit Kenntnissen und Fähigkeiten zu begaben, die für die vielen Aufgaben bei beschleunigter Ausbreitung und Vertiefung erforderlich sind. Dazu gehört auch das Lehren und Vertiefen einer großen Zahl von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Dieses Ziel kann am besten durch ein gut organisiertes, formelles Programm erreicht werden, das aus Kursen besteht, die zu diesem Zweck entworfenen Lehrplänen folgen.
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Als eine Institution des Nationalen Geistigen Rates sollte das Trainingsinstitut mit der Aufgabe betraut werden, im ganzen Land oder in Teilen die Gläubigen zu schulen. Je nach den sich aus der Verbreitung und Festigung ergebenden Erfordernissen des Landes oder der Region ergibt sich die Komplexität seiner Organisation. In manchen Fällen mag das Institut aus einer Gruppe ergebener Freunde bestehen, die ein klar definiertes Programm haben und eine gewisse Verwaltungsstruktur besitzen, die es ihnen ermöglicht, regelmäßige Trainingskurse anzubieten. In vielen Fällen wird das Institut außer einer Gruppe dazugehöriger Lehrer Ganz- oder Halbtagskräfte in der Verwaltung benötigen, für die eine finanzielle Unterstützung aus dem Fonds nötig werden könnte. Das Institut braucht Zugang zu Räumlichkeiten, in denen die Kurse abgehalten werden können, und wird im Laufe seiner Weiterentwicklung, eventuell ein~ eigenes Gebäude benötigen. Unabhängig von solchen eigenen Räumlichkeiten des Instituts müssen seine Lehrer Kurse an diesem
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zentralen Ort und in den Dörfern und Städten anbieten, so daß eine beachtliche Zahl von Gläubigen an den Programmen teilnehmen kann. Die Vielfältigkeit und die Anzahl der durch das Institut angebotenen Kurse sowie Personalgröße und Lehrkörper können es erforderlich machen, daß ein Verwaltungsrat zur Regelung seiner Angelegenheiten ernannt wird. Wenn die Region, in der das Institut wirkt, groß ist, kann es Zweigstellen mit je einer eigenen Verwaltung eröffnen.
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Damit dieser neue Vorstoß in der Errichtung von Instituten erfolgreich ist, bedarf es der aktiven Beteiligung der Berater und Hilfsamtsmitglieder bei deren Arbeit. Eine solche Beteiligung wird den Beratern helfen das Feuer der Liebe Gottes ganz tief in den Herzen und Seelen Seiner Diener zu entzünden“, „die göttlichen Düfte zu verbreiten“, die Seelen der Menschen zu erquicken“,,Gelehrsamkeit zu fördern“ und ,,den Charakter aller Menschen zu verbessern“. Diese Institute werden den Beratern und den Hilfsamtsmitgliedern unmittelbar die Möglichkeit bieten, die Gläubigen zu erziehen, unabhängig von anderen Gelegenheiten wie Konferenzen, Sommerschulen und Treffen mit den Freunden. Die Institute sollten als Zentren der Gelehrsamkeit angesehen werden, und da ihr Charakter in Übereinstimmung mit der erzieherischen Verantwortung der Hilfsamtsmitglieder steht und ihnen dazu das Betätigungsfeld bietet, haben wir beschlossen, daß ein intensives Engagement bei der Arbeit der Institute künftig ein Teil der sich weiterentwickelnden Funktionen dieser Amtsträger des Glaubens sein soll. Die Berater und die Nationalen Geistigen Räte werden über die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Armen der administrativen Ordnung beraten müssen, wenn es sich um die Kontrolle des Budgets und das Funktionieren eines Instituts handelt, um die Planung der Programminhalte, die Entwicklung von Lehrplänen sowie die Abhaltung von Kursen. Falls ein Verwaltungsrat ernannt wird, sollten die Mitglieder vom Nationalen Geistigen Rat in Beratung mit den Beratern und bei deren voller Unterstützung ernannt werden; Hilfsamtsmitglieder können diesen Körperschaften angehören.
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Diese Institute haben in ihrer Arbeit eine enge Beziehung zu den Hilfsamtsmitgliedern, aber zusätzlich müssen sie unbedingt eng mit örtlichen Geistigen Räten und Ausschüssen zusammenarbeiten, die mit Leitungsfünktionen bei Plänen und Projekten zur Verbreitung und Festigung betraut sind. Dadurch wird sichergestellt, daß die Programme des Instituts darauf ausgerichtet sind, Personen heranzubilden, die effektiv bei solchen Plänen mitwirken können. Selbst wenn die Verwaltungskörperschaften noch nicht dazu in der Lage sind, die Fähigkeiten der ausgebildeten Freunde zu nutzen, sollten die Programme des Instituts regelmäßig durchgeführt werden. Schließlich hängen die Stärkung der Institutionen in einer Region wie auch alle anderen Angelegenheiten von geschickten und gefestigten Mitarbeitern des Glaubens ab.
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Bei der Entwicklung seiner Programme sollte das Institut die Fähigkeiten der wachsenden Zahl von Gläubigen und auch seine Verbindung zu anderen Institutionen nutzen, um Zugang zu weltweiten Ressourcen zu haben. Ein neu errichtetes Institut wird oft Material benutzen, das von Instituten in anderen Teilen der Welt erstellt worden ist. Nach und nach werden jene, die Kurse ausarbeiten und abhalten, lernen, wie dieses Material durch anderes ergänzt werden kann, das für ihre Bedürfnisse besser geeignet ist, und werden dann entscheiden, welches neue Material entwickelt werden sollte. Der Lehrplan des Instituts kann also jeweils eine Kombination von Materialien verwenden, die vor Ort selbst entwickelt wurden oder die sich anderswo als erfolgreich erwiesen haben. In dem Maße, in dem Institute anfangen aufzublühen, werden für die verschiedenen Schulungsbedürfnisse eine Vielzahl an Lehrplänen entwickelt werden. Wir hoffen, daß Sie mit Hilfe des
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Internationalen Lehrzentrums von Zeit zu Zeit das verfügbare Material sichten und den Instituten in den von Ihnen betreuten Gemeinden helfen werden, das Ihren Bedürfnissen am besten Entsprechende auszuwählen.
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Dem Lehrzentrum stellen wir spezielle Finanzmittel für die Arbeit der Institute zur Verfügung und beabsichtigen, an Nationale Geistige Räte zu appellieren, ihren Möglichkeiten entsprechend der Entwicklung von Instituten in ihren Ländern besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Wir hoffen sehr, daß deutliche Fortschritte in dieser Richtung zu einem unterscheidenden Merkmal des Vier-Jahres-Planes werden.
Die örtliche Ebene
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Die Entwicklung der örtlichen Gemeinden und das Funktionieren der örtlichen Geistigen Räte waren während mehrerer aufeinanderfolgender Pläne eine ständige Herausforderung an die Bahä‘i-Welt. Es gibt gegenwärtig einige tausend örtliche Geistige Räte, die zumindest elementar funktionieren. Nationale und regionale Pläne werden eindeutig Maßnahmen vorsehen müssen, damit Räte örtliche Pläne für die Verbreitung und Festigung aufstellen. Um sicherzustellen, daß örtliche Pläne zur Förderung des Prozesses des Beitritts in Scharen beitragen, werden Sie Ihre Hilfsamtsmitglieder und deren Assistenten zu einer engen Zusammenarbeit mit diesen Räten für die Formulierung wie auch die Ausführung solcher Pläne aufrufen müssen, und Sie sollten ihnen helfen, die Verantwortung für ein systematisches Wachstum zu übernehmen, sowohl in ihren eigenen Gemeinden wie auch in Orten, die als Ausbreitungsziel gewählt wurden. Die Gemeinde muß von einem Gefühl für ihre Mission erfüllt sein und der Rat sollte sich immer stärker seiner Rolle als Kanal für die Göttliche Gnade bewußt werden, nicht nur für die Bahä‘i, sondern für das ganze Dorf oder die Stadt.
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In den vielen Gemeinden, wo keine organisierten Aktivitäten stattfinden - sei es, daß es dort gewählte örtliche Geistige Räte gibt oder nicht -, müssen grundlegende Probleme angesprochen werden, und dabei müssen die Hilfsamtsmitglieder und ihre Assistenten eine entscheidende Rolle spielen. Gemeinsame Bemühungen müssen unternommen werden, um den einzelnen Gläubigen, Männern und Frauen gleichermaßen, zu helfen, ihre Liebe zu Bahä‘u‘lläh und zu Seiner Sache zu vertiefen und sie zu Neunzehntagefesten wie auch zu anderen regelmäßigen Treffen zusammenzuführen, die dazu bestimmt sind, das Bewußtsein ihrer Identität als Gemeinde zu stärken. In Gemeinden, wo die Beteiligung der Frauen an Gemeindeaktivitäten noch zurückliegt, müssen entschlossene Schritte unternommen werden, um diese Beteiligung anzuregen. Wirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit örtliche Geistige Räte Jahr für Jahr ordnungsgemäß gewählt werden und beständig Fortschritte in ihrem Funktionieren machen. Dem regelmäßigen Abhalten von Kinderklassen sollte höchste Priorität gegeben werden. In vielen Teilen der Welt ist dies tatsächlich die erste Aktivität im Prozeß des Gemeindeaufbaus, aus der, wenn nachhaltig verfolgt, sich andere Entwicklungen ergeben. Hierbei muß auch den Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, die oft die begeistertsten Verfechter des Glaubens sind. Die Etablierung dieser Aktivitäten bildet die erste Stufe im Prozeß der Gemeindeentwicklung, der, wenn sie einmal erreicht ist, andere Stufen folgen müssen, bis die Gemeinde jenen Punkt erreicht, wo sie eigene Pläne der Ausbreitung und Festigung formulieren kann.
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In diesem Zusammenhang sind wir der Ansicht, daß die Hilfsamtsmitglieder die Gelegenheit nutzen sollten, dort, wo es angebracht ist, mehr als nur einen Assistenten pro Ort zu ernennen, mit der Absicht, einem jeden aufzutragen, eine oder mehrere dieser grundlegenden Aktivitäten in der Gemeinde zu fördern. Wir bitten Sie auch ganz dringend, mit den Nationalen Geistigen Räten darüber zu beraten, welche Erfahrungen bei früheren Bemühungen, solchen Gemeinden zu helfen, gemacht wurden. Dann können Maßnahmen ergriffen werden, um über das aus den Erfahrungen Gelernte mit den aktiven Mitgliedern des Glaubens in der jeweiligen Region zu diskutieren, was ihnen dabei helfen wird, das geeignete Verfahren und die geeignete Methode für ihren besonderen Fall herauszufinden und dann einen systematischen Prozeß zur Gemeindeentwicklung in Gang zu setzen. Dieser Prozeß sollte von solcher Art sein, daß die Freunde ihre Erfolge und Schwierigkeiten überprüfen, ihre Methoden entsprechend anpassen und verbessern, daraus lernen und ohne Zögern voranschreiten.
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Allgemein gesagt sind wir der Ansicht, daß die Funktionen der Hilfsamtsmitglieder für den Schutz klarer gefaßt und ihr Einfluß ausgeweitet werden müssen. Die Vertiefung der Freunde und das richtige Funktionieren der örtlichen Geistigen Räte tragen wesentlich zum gesunden Wachstum der Gemeinde bei und sollten wichtige Anliegen der Hilfsamtsmitglieder für den Schutz sein. Wir erwägen, die Zahl der Hilfsamtsmitglieder für den Schutz auf die Zahl der Hilfsamtsmitglieder für die Verbreitung zu erhöhen. Wir hoffen, daß die Hilfsamtsmitglieder für den Schutz ihrerseits mehr Assistenten ernennen werden, die dann ihre Aufmerksamkeit auf Fragen der Gemeindeentwicklung richten.
Die Wahl der Geistigen Rate
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Bei der Entwicklung der administrativen Ordnung hat der Hüter den ersten Ridvän-Tag als den Tag festgelegt, an dem alle örtlichen Geistigen Räte gewählt werden sollten. Zu seinen Lebzeiten wurde diese Praxis beibehalten, bis die Zahl der örtlichen Räte langsam auf über tausend anwuchs.
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In den folgenden zwei Jahrzehnten breitete sich der Glaube besonders in ländlichen Gebieten stark aus, die oft abgelegen und schwer zu erreichen sind. Angesichts dieser Entwicklung beschloß das Universale Haus der Gerechtigkeit 1977, daß wenn die Freunde es in gewissen Fällen versäumten, ihren Geistigen Rat am ersten Ridvän-Tag zu wählen, sie das an einem der folgenden Tage innerhalb des Ridvah-Festes tun konnten. Diese Regelung galt nicht für alle Orte, sondern nur ~r solche, die nach der Beurteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit durch solche Faktoren wie Analphabetentum, Abgelegenheit oder geringes Vertrautsein mit den Gedanken der Bähä‘i-Administration besonders betroffen waren. Zu Beginn des Fünf-Jahres-Planes erteilte das Haus der Gerechtigkeit auch die Erlaubnis, daß neu gebildete Räte während es ganzen Jahres gewählt werden dürfen.
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Diese Vorkehrungen haben es den Gläubigen in zahlreichen Orten ermöglicht, bei der Wahl ihrer Geistigen Räte Hilfe zu bekommen, und bei der Festigung von örtlichen Geistigen Räten unter den verschiedensten Bedingungen und in einer Vielfalt von kulturellen Gegebenheiten ist viel Erfahrung gesammelt worden. Trotzdem liegt prinzipiell die Verantwortung und die Initiative für die Wahl des örtlichen Geistigen Rates in erster Linie bei den Bahä‘i des Ortes, und jede Hilfe von außen ist im Endeffekt nur dann fruchtbar, wenn die Freunde sich dieser heiligen Verantwortung bewußt werden. In dem Maße, wie Fortschritte bei der Heranbildung der Gläubigen und bei der Entwicklung des ganzen Bereiches des Bahä‘i-Gemeindelebens gemacht werden, wird auch die Fähigkeit der Freunde, ihren örtlichen Geistigen Rat selbst zu wählen, gewiß wachsen.
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