Universales Haus der Gerechtigkeit | Botschaft vom 2007-03-25 Zu einigen Elementen des Bahá’í-Wahlverfahrens
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Das Universale Haus der Gerechtigkeit
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25. März 2007
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An die Bahá’í der Welt
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Liebe Bahá’í-Freunde,
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ein Zeichen des gesellschaftlichen Zusammenbruchs in der ganzen Welt ist der Schwund an Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen dem Einzelnen und den Regierungsinstitutionen. In vielen Ländern geriet das Wahlverfahren aufgrund der vorherrschenden Korruption in Verruf. Zu dem sich vertiefenden Misstrauen gegen dieses so wichtige Verfahren trugen außerdem die Beeinflussung des Wahlergebnisses durch finanziell üppig ausgestattete Interessengruppen, die dem Parteiensystem eigene eingeschränkte Wahlfreiheit sowie die durch tendenziöse Berichterstattung der Medien verzerrte öffentliche Wahrnehmung der Kandidaten bei. Folgen davon sind Interesselosigkeit, Entfremdung und Ernüchterung, aber auch ein wachsendes Gefühl der Verzweiflung, da es unwahrscheinlich ist, dass die wirklich fähigen Bürger gewählt werden, um die vielfältigen Probleme einer unzulänglichen Gesellschaftsordnung in die Hand zu nehmen. Überall wird die Sehnsucht nach Institutionen deutlich, die Gerechtigkeit üben, Unterdrückung abschaffen und eine dauerhafte Einheit zwischen den unterschiedlichen Gliedern der Gesellschaft fördern.
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Die Weltordnung Bahá’u’lláhs ist die von Gott verfügte Ordnung, nach der sich Völker und Nationen so verzweifelt sehnen. Vom Báb im Persischen Bayán angekündigt, von Bahá’u’lláh Selbst in ihren Grundzügen niedergelegt, ist diese Weltordnung einzigartig in der Geschichte hinsichtlich des Stellenwerts der Gerechtigkeit und des Auftrags zur praktischen Verwirklichung der Einheit der Menschheit, wie auch der Fähigkeit, den Wandel und den Fortschritt der Weltkultur zu fördern. Sie sorgt für die Mittel, durch die der Wille Gottes den Pfad menschlichen Fortschritts erhellt und die endliche Errichtung des Reiches Gottes auf Erden lenkt.
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Auf der ganzen Erde mühen sich die ergebenen Anhänger Bahá’u’lláhs, die Bahá’í-Gemeindeordnung weiter zu entwickeln, von der der Hüter schreibt, sie sei „nicht nur der Keim, sondern das Modell der neuen Weltordnung“, und legen auf diese Weise das Fundament zu einer Weltkultur, die ihren strahlenden Glanz in kommenden Jahrhunderten entfalten wird. Sie mühen sich ungeachtet bestehenden Aufruhrs und Tumults, auf die Bahá’u’lláh hinwies, indem Er feststellt: „Die Welt ist aus dem Gleichgewicht geraten durch die Schwungkraft dieser größten, dieser neuen Weltordnung. Das geregelte Leben der Menschheit ist aufgewühlt durch das Wirken dieses einzigartigen, dieses wundersamen Systems, desgleichen kein sterbliches Auge je gesehen hat.“
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Zugleich mit dem weltweiten gemeinsamen Streben, den Prozess des Beitritts in Scharen zu fördern, der mit der Durchführung der Maßnahmen des Fünfjahresplanes an Schwungkraft gewinnt, erscheint es jetzt angemessen, dass die Gläubigen überall der Stärkung des Wahlverfahrens bei nationalen und örtlichen Räten größere Aufmerksamkeit schenken. Die Teilnahme aller volljährigen Gemeindemitglieder an diesen Wahlen ist ein herausragendes Merkmal der Ordnung Bahá’u’lláhs; denn sie ist eine verbindliche Pflicht, die jedem Bahá’í das große Vorrecht überträgt, als verantwortlicher Bürger der entstehenden neuen Welt über die Zusammensetzung der Institutionen mitzubestimmen, welche die Obliegenheiten der Bahá’í-Gemeinde entscheiden. Im Hinblick darauf sind Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit seitens des Gläubigen dem Geist der Sache Bahá’u’lláhs fremd. Die Freunde müssen ständig darum bemüht sein, dass sie nicht von dieser zersetzenden Haltung, die der Integrität und dem Ansehen der Institutionen einer verfallenden Weltordnung solchen Schaden zugefügt hat, infiziert werden.
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Zum Thema Bahá’í-Wahlen erläuterte Shoghi Effendi in einem in seinem Auftrag geschriebenen Brief: „Einer der elementaren Zwecke der Bahá’í-Wahlverfahren und -methoden ist tatsächlich die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein bei jedem Gläubigen. Indem sie nachdrücklich unterstreichen, wie sehr er bei den Wahlen seine volle Freiheit bewahren muss, machen sie ihm zur Pflicht, ein aktives, gut unterrichtetes Mitglied der Bahá’í-Gemeinde zu sein, in der er lebt.“
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Die Art und Weise wie der Wähler sein Recht und Vorrecht, seine Stimme abzugeben, ausübt, ist demnach von großer Bedeutung. Shoghi Effendis Anweisung in diesem Abschnitt erläutert weiter: „Um bei der Wahl eine weise Auswahl treffen zu können, muss er notwendigerweise in engem ständigen Kontakt zu allen seinen Mitgläubigen stehen, mit allen örtlichen Aktivitäten wie Lehrarbeit, Verwaltung oder anderen in Verbindung bleiben und voll und von ganzem Herzen an der Arbeit der örtlichen wie der nationalen Ausschüsse und Räte in seinem Land teilnehmen. Nur auf diesem Wege kann ein Gläubiger ein echtes Gemeinschaftsbewusstsein entwickeln und ein wirkliches Verantwortungsgefühl für Dinge erlangen, welche die Interessen der Sache berühren. So macht das Bahá’í-Gemeindeleben jedem ergebenen, aufrichtigen Gläubigen zur Pflicht, ein kluger, gut unterrichteter, verantwortungsbewusster Wähler zu werden, und es gibt ihm gleichzeitig die Gelegenheit, zu einer solchen Stufe emporzuwachsen.“
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Während keine Hinweise auf bestimmte Persönlichkeiten im Zusammenhang mit den Bahá’í-Wahlen gemacht werden sollten, ist es jedoch völlig richtig, wenn die Gläubigen die Erfordernisse und notwendigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft in der zu wählenden Institution erörtern. Shoghi Effendi gibt dazu klare Anleitung: „Ich glaube, dass der Hinweis auf Persönlichkeiten vor der Wahl Missverständnisse und Konflikte aufkommen ließe. Was die Freunde tun sollten, ist, miteinander völlig bekannt zu werden, Ansichten auszutauschen, freien Umgang zu haben und miteinander die Erfordernisse und Merkmale einer solchen Mitgliedschaft zu besprechen, ohne dass auf bestimmte Einzelpersonen hingewiesen oder angespielt wird, und sei es auch nur ganz indirekt.“ Zu den „notwendigen Eigenschaften“, die der Hüter im Einzelnen nennt, gehören „fraglose Treue, selbstlose Hingabe, ein wohlgeschulter Verstand, anerkannte Fähigkeit und reife Erfahrung“. Mit geschärftem Bewusstsein für die Aufgaben der zu wählenden Körperschaft kann der Gläubige besser beurteilen, für wen er seine Stimme abgeben sollte. Unter denen, die der Wähler für den Dienst geeignet hält, sollte die zu treffende Auswahl Umstände wie Altersstruktur, Vielfalt und Geschlecht sorgfältig berücksichtigen. Der Wähler sollte seine Wahl nach gründlicher Überlegung über einen längeren Zeitraum hinweg vor der eigentlichen Wahl treffen.
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Wenn die Gläubigen zur Bahá’í-Wahl aufgerufen sind, sollten sie sich dessen bewusst sein, dass sie eine heilige, allein dieser Sendung eigene Aufgabe erfüllen. Sie sollten sich dieser Pflicht in andächtiger Haltung nähern und göttliche Führung und Bestätigung suchen. Wie Shoghi Effendi mahnt, sollen sich die Gläubigen „völlig Gott zuwenden und in reiner Absicht, freien Geistes und geheiligten Herzens an der Wahl teilnehmen“.
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Indem die Gläubigen das Bahá’í-Wahlverfahren mit ganzem Herzen bereitwillig annehmen, werden sie tagtäglich einen stärkeren Gegensatz zwischen den entstehenden Institutionen der Bahá’í-Gemeindeordnung und der um sie herum verfallenden Gesellschaftsordnung feststellen. An diesem wachsenden Unterschied wird die verheißene Herrlichkeit der Weltordnung Bahá’u’lláhs sichtbar werden – der Ordnung, die ausersehen ist, die höchsten Erwartungen der Menschheit zu erfüllen.
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[gezeichnet: Das Universale Haus der Gerechtigkeit]
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