Universales Haus der Gerechtigkeit | Botschaft vom 2014-07-10 Zur Einführung des Badí‘-Kalenders
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Das Universale Haus der Gerechtigkeit
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10. Juli 2014
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An die Bahá’í der Welt
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Innig geliebte Freunde,
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der Sonnenuntergang am 20. März 2015 wird das Ende des Jahres 171 markieren, den Abschluss des neunten Váḥid des ersten Kull-i-Shay’ der Bahá’í-Ära. Zu diesem feierlichen Anlass rufen wir die Bahá’í in Ost und West auf, die Bestimmungen zu übernehmen, die sie in der gemeinsamen Umsetzung des Badí‘-Kalenders vereinen werden.
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Entsprechend dem Grundsatz der schrittweisen Entfaltung und fortschreitenden Anwendung der Lehren wurden im Laufe der Zeit die Bestimmungen des Badí‘-Kalenders dargelegt. Der Báb führte den Kalender und in großen Zügen das Muster von Zeiträumen und Zyklen, Monaten und Tagen ein. Bahá’u’lláh sorgte für wesentliche Klarstellungen und Ergänzungen. ‘Abdu’l-Bahá erläuterte weitere Aspekte, und entsprechend den Anweisungen Shoghi Effendis wurden die Vorkehrungen für seine Umsetzung im Westen getroffen, wie dies in den Bänden von The Bahá’í World beschrieben ist. Dennoch blieben bestimmte Fragen ungelöst – einerseits auf Grund von Unklarheiten hinsichtlich einiger islamischer und gregorianischer Daten, andererseits wegen Schwierigkeiten bei der Zuordnung von historischen Gedenktagen und astronomischen Ereignissen, zu denen es ausdrückliche Anweisungen im Text gibt. Als Antwort auf Fragen zum Kalender überließen sowohl ‘Abdu’l-Bahá als auch Shoghi Effendi diese Angelegenheiten dem Universalen Haus der Gerechtigkeit. Unter seinen vielen Merkmalen gibt es drei, die der Klärung bedürfen als Voraussetzung für die einheitliche Anwendung des Kalenders: wie der Zeitpunkt von Naw-Rúz zu bestimmen ist, wie die Heiligen Zwillingsfeste, die dem Mondkalender zugeordnet sind, in das Sonnenjahr eingebettet werden können, sowie die Festlegung der Termine für die Heiligen Tage im Badí‘-Kalender.
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„Das Naw-Rúz Fest fällt auf den Tag, an dem die Sonne in das Zeichen des Widders eintritt“, erklärt Bahá’u’lláh in Seinem Heiligsten Buch, „selbst wenn dies nur eine Minute vor Sonnenuntergang geschieht.“ Jedoch sind weitere Einzelheiten bisher nicht festgelegt worden. Wir haben beschlossen, dass Ṭihrán, der Geburtsort der Abhá-Schönheit, der Ort auf Erden sein wird, der als Bezugspunkt dienen wird, um den Zeitpunkt der Frühlings-Tagundnachtgleiche in der nördlichen Hemisphäre und damit den Naw-Rúz-Tag für die Bahá’í-Welt durch zuverlässige astronomische Berechnungen zu bestimmen.
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Die Zwillingsfeste der Geburt des Báb und der Geburt Bahá’u’lláhs werden im Osten traditionell entsprechend ihres Zusammentreffens mit dem ersten und zweiten Tag des Muḥarram im islamischen Kalender begangen. „Vor Gott gelten diese beiden Tage als ein Tag“, bekräftigt Bahá’u’lláh. Doch in einem Brief im Auftrag des Hüters heißt es: „Zweifellos werden sich in Zukunft alle Heiligen Tage nach dem Sonnenkalender richten, und es wird festgelegt werden, wie die Zwillingsfeste allgemein gefeiert werden.“ Wie man dem Merkmal eines Mondmonats, das diesen gesegneten Tagen innewohnt, im Rahmen eines Sonnenkalenders Genüge tun kann, war bisher noch unbeantwortet. Wir haben beschlossen, dass sie nun am ersten und zweiten Tag nach dem achten Neumond nach Naw-Rúz begangen werden, wie im Voraus anhand von astronomischen Tabellen mit Ṭihrán als Bezugspunkt bestimmt. Dies wird zur Folge haben, dass sich die Zwillingsfeste von Jahr zu Jahr innerhalb der Monate Mashíyyat, ‘Ilm und Qudrat nach dem Badí‘-Kalender, beziehungsweise zwischen Mitte Oktober und Mitte November nach dem gregorianischen Kalender, verschieben werden. Nächstes Jahr wird die Geburt des Báb am 10. Qudrat und die Geburt Bahá’u’lláhs am 11. Qudrat gefeiert werden. Mit Freude und gespannter Erwartung blicken wir auf die kommenden zweihundertsten Jahrestage der Geburt Bahá’u’lláhs und der Geburt des Báb, in den Jahren 174 bzw. 176 der Bahá’í-Ära, die in der gesamten Bahá’í-Welt nach einem gemeinsamen Kalender gefeiert werden.
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Die Termine für die restlichen Feiertage werden nach dem Sonnenkalender in Übereinstimmung mit ausdrücklichen Hinweisen Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis festgesetzt; wir haben beschlossen, gewisse Abweichungen in den historischen Aufzeichnungen beiseite zu lassen. Die Termine sind: Naw-Rúz, 1. Bahá; das Riḍván-Fest, 13. Jalál bis 5. Jamál; die Verkündigung des Báb, 8. ‘Aẓamat; das Hinscheiden Bahá’u’lláhs, 13. ‘Aẓamat; der Märtyrertod des Báb, 17. Raḥmat; der Tag des Bundes, 4. Qawl; und das Hinscheiden ‘Abdu’l-Bahás, 6. Qawl.
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Sofern nicht ausdrücklich durch diese neuen Bestimmungen aufgehoben, bleiben bisherige Richtlinien und Erläuterungen zum Kalender sowie zur Abhaltung der Neunzehntagefeste und Feiertage verbindlich, wie etwa der Beginn des Tages mit Sonnenuntergang, die Arbeitsruhe und die Stunden, an denen bestimmter heiliger Tage gedacht wird. In Zukunft könnte eine Änderung der Umstände weitere Maßnahmen erfordern.
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Aus den beschriebenen Entscheidungen wird deutlich, dass sowohl für die Bahá’í im Osten als auch im Westen einige Elemente des Kalenders anders als gewohnt sind. Die Termine im Badí‘-Kalender werden sich in ihrer Ausrichtung in anderen Kalendern verschieben, abhängig vom Tag, auf den Naw-Rúz fällt. Die Anzahl der Ayyám-i-Há-Tage wird, entsprechend dem Zeitpunkt der Frühlings-Tagundnachtgleiche in den nachfolgenden Jahren, variieren; das Jahr, das mit Naw-Rúz 172 der Bahá’í-Ära beginnt, wird vier dieser Tage haben. Eine Tabelle, die das Bahá’í-Weltzentrum erstellt, legt den Termin für Naw-Rúz und die Heiligen Zwillingsfeste für ein halbes Jahrhundert fest und wird allen Nationalen Geistigen Räten zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.
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Die Annahme eines neuen Kalenders ist in jeder religiösen Sendung ein Symbol für die Macht, mit der göttliche Offenbarung die menschliche Wahrnehmung der materiellen, sozialen und geistigen Wirklichkeit neu gestaltet. Dadurch werden heilige Momente hervorgehoben, eine neue Vorstellung davon gewonnen, wo die Menschheit sich in Zeit und Raum befindet, und der Lebensrhythmus umgestaltet. Das kommende Naw-Rúz wird so noch einen weiteren historisch bedeutsamen Schritt zur Verwirklichung der Einheit des Volkes Bahás und der Entfaltung der Weltordnung Bahá’u’lláhs kennzeichnen.
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[gezeichnet: Das Universale Haus der Gerechtigkeit]
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